Dem Beitrag von zelda stimme ich zu. Es könnte durchaus möglich sein, dass durch die Anrechnung weiterer Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung ab dem 01.07.2014 ein Anspruch auf EM-Rente (rückwirkend ab diesem Zeitpunkt) besteht. Ich empfehle auch einen neuen Antrag zu stellen
Ich meine "Nein" es sind ja keine Pflichtbeiträge
bezahlt worden.
Für KEZ. werden ja bekannt keine Beiträge vom
Versicherten aufgebracht.
MfG.
Aber welche praktische Bedeutung hat denn dann dieser neue Bescheid der Rentenversicherung?
Inwieweit verändert sich denn nun etwas wenn einem jetzt weitere Kindererziehungszeiten anerkannt werden?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.