Guten Morgen Unsicher,
die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hängt nicht zwingend von der Art und von der Dauer der Erkrankung ab.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Der sozialmedizinische Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers prüft anhand der vorliegenden Unterlagen oder im Rahmen einer Begutachtung, wie es um Ihren Gesundheitszustand steht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Viele Grüße