Hallo Kullerbär,
aus meiner Sicht brauchen Sie der Krankenkasse keine besondere Mitteilung über die Stellung eines Rentenantrages machen. Da dies jedoch ein Forum rund um die gesetzliche Rentenversicherung ist, kann von hier nicht beurteilt werden, ob bzw. welche Mitteilungspflichten Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse haben. Da bei Stellung eines Rentenantrages immer auch eine "Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 201 Abs. 1 SGB V" erfolgt, erfährt Ihre Krankenkasse über diesen Weg aber ohnehin von Ihrer Rentenantragstellung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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