Hallo Joachim B.,
bei einem angenommenen Eintritt der Erwerbsminderung in 12/2015 sehe ich die Voraussetzungen für die EM-Rente nicht erfüllt. Der maßgebliche 5-Jahreszeitraum würde zunächst rückwärts bis 12/2010 reichen. Darin liegt zwar ein Jahr mit Berücksichtigungszeiten, welches den Zeitraum in die Vergangenheit verlängert, aber eben auch 4 Jahre ohne jede Beitragszahlung oder Verlängerungstatbestände. Die Voraussetzung 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren lässt sich damit nicht erreichen. Die eigentlich anrechenbaren Pflichtbeitragszeiten für die Kindererziehungszeiten (insgesamt immerhin 14 Jahre) sind zu weit vom Eintritt der EM entfernt.
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