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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Joachim B.08.03.2017 | 15:55
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1 Antworten
Guten Tag, Eine Bekannte hatte ende 2015 eine Hirnblutung und ist seitdem halbseitig gelähmt. Sie hat Pflegestufe 2 und einen Schwerbehinderungsausweiß. Sie hat bis jetzt nicht gearbeitet, da sie ihre 5 Kinder erzogen hat. 1. Kind Geburtsjahr 13.07.1990 2. Kind Geburtsjahr 15.02.1992 3. Kind Geburtsjahr 07.03.1996 4. Kind Geburtsjahr 01.05.1997 5. Kind Geburtsjahr 21.12.2001 Wie werden ihr die Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten für die erwerbsminderungsrente angerechnet oder ob sie überhaupt anrecht hätte? Und könnte eine Pflichtbeitragszahlung von 3 Jahren innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung verlängert werden, sodass sie anrecht hätte? Mit freundlichen Grüßen Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.03.2017 | 16:36

Hallo Joachim B.,

bei einem angenommenen Eintritt der Erwerbsminderung in 12/2015 sehe ich die Voraussetzungen für die EM-Rente nicht erfüllt. Der maßgebliche 5-Jahreszeitraum würde zunächst rückwärts bis 12/2010 reichen. Darin liegt zwar ein Jahr mit Berücksichtigungszeiten, welches den Zeitraum in die Vergangenheit verlängert, aber eben auch 4 Jahre ohne jede Beitragszahlung oder Verlängerungstatbestände. Die Voraussetzung 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren lässt sich damit nicht erreichen. Die eigentlich anrechenbaren Pflichtbeitragszeiten für die Kindererziehungszeiten (insgesamt immerhin 14 Jahre) sind zu weit vom Eintritt der EM entfernt.

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