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Erwerbsminderungsrente

von Karl08.02.2007 | 10:51
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Ich bin seit 1.2.2000 arbeitslos. Danach wurde ich mehrmals schwer krank und bin in der Zwischenzeit 70% schwerbehindert. Ein Rentenverfahren ist anhängig. In einem Gutachten wurde mir bescheinigt, dass ich nur noch leichte Arbeiten wechselnd im Stehen, Gehen und Sitzen ausführen kann. Außerdem würde auch durch weitere Operationen keine Verbesserung meines Gesundheitszustandes erreicht werden können. Von Beruf bin ich aber Controller. Auf Grund dieses Gutachtens ist eine Rückkehr in meinen alten Beruf oder einer gleichwertigen Tätigkeit nicht möglich. Ich bin nun 57 Jahre alt. Steht mir eine volle Erwerbsminderungsrente auf Grund meiner Lebensumstände zu oder nicht? Vielleicht sogar die volle Altersrente zum jetzigen Zeitpunkt? Für Ihre Antwort schon im Voraus herzlichen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Angaben zur Aussage im Gutachten betreffen vor allem (einen Teil ?) die qualitativen Leristungseinschränkungen. Über das Ihnen für zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verbliebene Restleistungsvermögen hat der sozialmedizinsiche Dienst anscheinend noch keine abschließende Feststellung getroffen (die Ihnen übrigens auch im laufend. Verfahren niemand mitteilen wird).

Ich bin nun kein Hellseher, kann deshalb nichts Konkretes zu den Erfolgsaussichten des Rentenantrags/verfahrens sagen.

Soweit aber die Tätigkeit eines Controllers der für die Prüfung einer Berufsunfähigkeit massgebliche Hauptberuf ist und es sich dabei mindestens um eine Facharbeitertätigkeit (oder wie in solchen Fällen üblich akadem. Beruf) handelt, kann dies natürlich die Erfolgausschichten für die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Ewererbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhöhen, weil die Benennung von Ihnen zumutbaren Verweisungstätigkeiten dann regelmäßig schwieriger wird.

Sollte die sozialmedizin. Entscheidung ergeben, dass Sie im zuletzt ausgeübten Beruf über ein aufgehobenes Leistungsvermögen verfügen (also unter 3 Stunden täglich) und Ihnen für zumutbare Verweisungstätigkeiten ein unter sechs stündiges Restleistungsvermögen bestätigt werden, so stünden im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit die Chancen nicht schlecht, dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (weg. verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt) auf Zeit zu bekommen.

Dies alles aber ist nur blanke Theorie. Wie immer in solchen Fällen, empfiehlt sich hier vielmehr der Praxistest, also zumindest das anhäng. Rentenversfahren abzuwarten. Stochern im Nebel (die Akte und das Gutachten kennt man ja nicht) bringt in solchen Fällen wenig....

Übrigens haben Feststellungen zum Grad der Behinderung keinen Einfluss auf die sozialmedizin. Feststellung einer Erwerbsminderung.

Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte Menschen haben Sie dann, wenn auch die Wartezeit von 35 jahren erfüllt ist. Nach - derzeit - geltender Rechtslage können Sie diese Rente ab 60 beanspruchen. Haben dann aber einen Abschlag von 10,8 % in Kauf zu nehmen, der dann entfällt, wenn Sie bereits vor dem 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 zu mind. 50 % GdB als schwerbehindert anerkannt waren.

Weil sich mit dem sogen. RV Altersgrenzenanpasungsgestz diesbezüglich aber Änderungen ergeben, sollten Sie sich dazu beraten lassen.

MfG

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