Die Rente wegen Erwerbsminderung kann von Ihnen beantragt werden. Eine zeitliche Befristung hängt dann auch von der ärztlichen Beurteilung ab. Gegebenfalls kann aber auch (vorrangig) eine entsprechende Rehabilitationsmaßnahme in Frage kommen/angezeigt sein. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung können und werden Ihnen sowohl bei der Antragstellung bzw. bei der Klärung weiterer Fragen behilflich sein.