Dem Beitrag von Michael1971, 22.02.2007, 14:32 Uhr wird zugestimmt mit der Empfehlung, rechtzeitig einen Antrag auf Weitergewährung der Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Es wird dann auch geprüft, ob ggf. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusteht.
Bei Wegfall der Erwerbsminderungsrente: Anspruch auf Krankengeldzahlung besteht deswegen nicht.
Ob und inwieweit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wäre durch Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit zu klären.