Die Hinzuverdienstgrenze beträgt für eine volle Erwerbsminderungsrente 6.300 Euro im Kalenderjahr, wie Sie bereits korrekt geschrieben haben. Wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, so dürfen Sie diese unschädlich zum Rentenbezug ausüben.
Die konkrete Betrachtung der täglichen Stundenzahl stellt der Rententräger so nicht an. Wenn man trotz gesundheitlicher Einschränkungen arbeitet, sind ausreichende Zeiten der Regeneration absolut wichtig. Hier geht man davon aus, diese liegen bei einer geringfügigen Beschäftigung vor, da diese Tätigkeit ja bereits von Ihrer Art (unter 15 h/wöchentlich) her begrenzt ist. Eine medizinische Überprüfung wird in diesem Fall nicht eingeleitet.