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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Lothar27.06.2019 | 20:28
64 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich habe sehr lange um meine Erwerbsminderungsrente gekämpft. Was wäre, wenn ich jetzt die Zusage bekomme und ich diese ablehne. Muss ich dafür eine Begründung angeben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.06.2019 | 10:08

Hallo Lothar,

prinzipiell wäre es z. B. durchaus möglich, den Rentenantrag bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zurückzuziehen. Dann würden Sie so gestellt, als hätten Sie den Antrag nie gestellt. Einer Begründung bedarf es hierzu nicht.

Hierzu ein Auszug aus dem Vordruck R0101 „Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente“:

„Sie können Ihren Rentenantrag grundsätzlich zurücknehmen oder ändern, solange Sie noch keinen Rentenbescheid erhalten haben. Nachdem Sie Ihren Rentenbescheid bekommen haben, können Sie den Antrag nur zurücknehmen oder ändern, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekanntgegeben oder zugestellt worden ist. Eine Rücknahme oder Änderung ist nur bedingt möglich, wenn Sie von einem anderen Leistungsträger (zum Beispiel der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit) in Ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt wurden. Wenn Sie Ihren Antrag zurückgenommen haben, müssen Sie bereits erhaltene Beträge an den Rentenversicherungsträger zurückzahlen.“

Ungeachtet dessen empfehle ich Ihnen dringend, sich vor diesem Schritt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen.

8 Antworten

Oh Mannam 27.06.2019 | 20:40
Was für ein seltsames Vorhaben. Gehen Sie einfach arbeiten und teilen Sie dies Ihrem Rententräger mit und schwupp, dürfte Ihre Erwerbsminderungsrente wieder weg sein, wenn Sie denn diese überhaupt bekommen. Ihren Gedankengang muss man aber nicht verstehen.
Oh Mannam 28.06.2019 | 10:15
Genau! Vielleicht können Sie in einem Vieraugengespräch zur Vernunft gebracht werden. Viel Glück bei Ihrem Vorhaben. Letztendlich wissen Sie ja noch nicht mal, ob Sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Lotharam 28.06.2019 | 09:11
Könnte mir bitte einer vom Expertenteam antworten, ob es möglich wäre? Ganz lieben Dank
Achtungam 28.06.2019 | 12:55
Aber nur wenn das Dispositionsrecht nicht bei der Krankenkasse, oder der Agentur für Arbeit liegt.
Rentenschmiedam 28.06.2019 | 12:26
Hallo, es ist auch zu beachten, dass ein festgestellter Leistungsfall der Erwerbsminderung bestehen bleibt, auch wenn der Antrag auf die EM-Rente zurückgezogen wird. Das kann u.U. problematisch sein falls zu diesem Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente nicht erfüllt sind, der nächstmögliche Rentenbeginn ist dann nämlich u.U. erst die Altersrente. Mit besten Grüßen
W°lfgangam 28.06.2019 | 19:47
Neugier schrieb

Warum muss er seine Frage erklären? Welchen Mehrwert hätte das zur Beantwortung?

Was ist der Grund für diesen seltsamen Gedanke? Warum kämpft jemand lange um die Rente, macht Gott und die Welt verrückt und will dann wenn sein Antrag Erfolg hat plötzlich die Rente nicht? Das sollten Sie uns schon plausibel erklären.
Warum muss er seine Frage erklären? Welchen Mehrwert hätte das zur Beantwortung?
Vielleicht wird im nun Bange, dass z. B. im ÖD, das Arbeitsverhältnis in besonderen Fällen der Feststellung einer EM bereits _mit Zustellung_ des Bescheides endet Beispiel hier (§ 33): https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%… ...egal, ob dann der Antrag noch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist zurückgenommen wird - nun, hier wäre eine 'Rücknahme' verspätet bei bereits bewilligte/festgestellter EMRT → = Ende Beschäftigungsverhältnis. Er wird seine Gründe für die Nachfrage und den 'Rückschritt' haben - interessant sicher für 'uns', aber lassen wir ihm das Geheimnis ... Gruß w.
Schadeam 28.06.2019 | 18:04
Was ist der Grund für diesen seltsamen Gedanke? Warum kämpft jemand lange um die Rente, macht Gott und die Welt verrückt und will dann wenn sein Antrag Erfolg hat plötzlich die Rente nicht? Das sollten Sie uns schon plausibel erklären.
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