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Erwerbsminderungsrente

von Wuffi11.06.2023 | 00:14
159 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Bei der Erstellung des Antrages sind mir einige Fehler bei den Fragen in der Selbsteinschätzung unterlaufen. Die im Grunde ein falsches Bild meiner Person darstellen. Wie kann ich das korrigieren? Danke Es grüßt der wuffi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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7 Antworten

Abschlägeam 11.06.2023 | 02:17
Hallo Wuffi, die 'Selbsteinschätzung' (gem. Formular R0215) ist eine 'freiwillige' Angabe. Sie können also die 'Fehler' durchaus korrigieren. Das Formular selbst können Sie ja als PDF-Datei herunterladen und online ausfüllen (und dann abspeichern). Erstellen Sie also eine 'korrekte' Version. Und übermitteln Sie diese dann als Anhang (PDF) mit dem Online Kontaktformular https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Hier können Sie dann im Textfeld begründen, warum Sie darum bitten, dass der nun anhängende Selbsteinschätzungsbogen beachtet werden soll und der bereits (am xx...) übermittelte hinfällig ist. Es reißt Ihnen also keiner den Kopf ab, nur weil Sie in der Aufregung der Antragstellung nicht alles gleich 'richtig' machen. AAABER!! Überlegen Sie sich bitte dennoch noch einmal, ob nicht die ursprüngliche Variante die eigentlich gültige war (zu dem Zeitpunkt, als Sie es schrieben). Denn diese Selbsteinschätzung sollte schon 'zeitnah' zur Antragstellung passen. Wie haben SIE es da empfunden, bzw. was war IHNEN wichtig zu sagen. Zusätzlich zu nur den ärztlichen Befunden. Wenn Sie es also nun nur ändern möchten, weil ganz viele Bekannte Ihnen noch Tipps gegeben haben 'Mann, hättest du doch lieber dies und das geschrieben, so wird das ja nie was', dann lassen Sie eine Korrektur bitte lieber sein. Denn das Gutachterteam will nicht wissen, was irgendwelche Leute denken, wie man es formulieren 'muss', sondern wie Sie Ihre Situation und die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich selbst empfinden (empfunden haben). Und da gibt es kein 'richtig' oder 'falsch'. Das wissen die Fachleute bei der DRV auch. Und Ihre 'Person' ist dabei aber dennoch nebensächlich. Es geht um die gesundheitlichen Einschränkungen, die es 'einer' Person nicht ermöglichen, den Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit weiterhin zu erwirtschaften. Es ist dabei völlig egal, ob Sie bisher ein Manager waren, der nun plötzlich 'Rücken hat', oder aber auch der Gerüstbauer, der immer noch klettern kann, weil der Rücken noch ok ist, aber trotzdem ständig plötzlich Schwindelgefühle da oben auftreten, wie vor dreißig Jahren noch nicht. Bitte fühlen vor allem SIE sich durch dieses Beispiel nicht irgendwie auf den Schlips oder die Latzhosenträger getreten :-) Ich möchte damit nur deutlicher machen, dass egal was für eine 'Person' Sie sind, das Gutachterteam der DRV durchaus unterscheiden kann, ob Ihre (vielleicht nur Ihrer oder anderer Meinung nach 'falsche' Aussagen) doch gerade umso mehr klarstellen, warum das 'was auch immer' ein gesundheitliches Problem ist. Ansonsten liegen ja die ärztlichen Befunde vor. Und im 'Zweifelfall' werden Sie noch einmal gesondert ambulant begutachtet. Oder werden zu einer Reha 'eingeladen', da geht es immer noch nur um Ihre 'Gesundheit, und nicht darum, was für eine 'Person' Sie 'eigentlich' sind. Sie haben den Antrag gestellt, Sie haben alle Unterlagen eingereicht, Sie haben persönliche Angaben im Selbsteinschätzungsbogen gemacht. Und nun ist leider eigentlich nur GEDULD gefragt. Denn anders als bei einem einfachem Schnupfen, bei dem sowohl der Manager als auch der Gerüstbauer 'mal eben' von einem Arzt arbeitsunfähig und vorübergehend krank geschrieben werden können, dauert die Prüfung, ob nicht doch auch dieser 'einfache Schnupfen' dazu führt, dass von der einen oder eben auch der anderen 'Person' dauerhaft (zumindest längerfristig) keine (und jegliche) Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, etwas sehr viel umfangreicher. Machen Sie sich also nicht zu viele Gedanken, lassen Sie es nun erst einmal so laufen. Wenn alles gar nicht so klappt, wie Sie dachten, liegt es nicht an falscher Darstellung Ihrer Person und auch nicht etwa daran, dass Sie nicht schrieben, was Freunde nachträglich rieten, sondern hat dann wohl andere (gesundheitliche!) Gründe. Und dann haben Sie aber immer noch die Möglichkeit, dann Widerspruch einzulegen gegen eine Ablehnung. Dann aber bitte nehmen Sie sich 'fachliche' Hilfe zur Seite (einen Anwalt z.B.), aber soweit ist es ja (noch lange) nicht. Genießen Sie vor allem erst einmal den hoffentlich auch wieder sonnigen Sonntag! Alles Gute!
KSCam 11.06.2023 | 08:21
Wenn Sie Ihre freiwillige Selbsteinschätzung korrigieren oder ergänzen wollen, können Sie dasjederzeit schriftlich oder mit Formular S8003 erledigen. Damit ist Die Frage mit einem Satz beantwortet, gell lieber @Abschläge, grins
Königam 11.06.2023 | 09:30
Eine „falsche“ Selbsteinschätzung abzugeben ist schon merkwürdig. Mich würde es da nicht wundern, wenn der sozialmedizinische Dienst da mal genauer hinsieht.
Schadeam 11.06.2023 | 18:38
Ja er (oder sie) will provozieren! Er kennt die gängigen Namen der regelmäßigen Antworter, heute nimmt er DRV, der in diesem Thread antwortende Schade ist auch nicht der, der ansonsten mit Schade seit Jahren antwortet. KSC hat ihn/sie vor etwa 2 Wochen auch schon darauf hingewisen.....auch da kam das blöde Beispiel, dass 2 Menschen Klaus heißen können.... Das mit dem "Klaus" ist eine Ausrede, dieser Mensch will nichts anderes als verunsichern und provozieren. Und das vornehmlich am Wochenende.....eigentlich ganz übel, weil er oft auch bewusst falsch antwortet oder andere in den Dreck zieht.
Experte (aber nicht hier, trotzdem für Rente)am 11.06.2023 | 20:52
Es wäre ausreichend, wenn nur Experten antworten könnten /würden. Expertenforum eben. Die Forenphilosophie ist halt eine andere, auch die Beiträge anderer können nützliches enthalten. Aber leider nicht immer.
Das wäre die richtige Lösung. Für Fragesteller ist es nicht erkenntlich ob Antworten der Nicht-Experten richtig, oder falsch sind. Und oft wird viel Mist von diesen Hobby-Experten verbreitet, die nichts mit der Frage zu tun haben. Es steht ja auch "EXPERTENFORUM" oben drüber.
T. T.am 11.06.2023 | 20:00
Es wäre ausreichend, wenn nur Experten antworten könnten /würden. Expertenforum eben. Die Forenphilosophie ist halt eine andere, auch die Beiträge anderer können nützliches enthalten. Aber leider nicht immer.
DRVam 12.06.2023 | 07:40
Sie sollten sich mit Ihren Anschuldigungen zurückhalten! Wie können Sie behaupten, dass ich während meiner Arbeitszeit im Forum antworte? Kennen Sie meine Arbeitszeit? Wissen Sie was üble Nachrede ist? Und das mit dem Halbwissen ist auch eine üble Unterstellung, in garantiert 95% der Fälle sind meine Antworten rechtlich in Ordnung. Eine gewisse Fehlerquote streite ich nicht ab, aber ich antworte nur in Themengebieten in denen ich mir sicher bin. PS war auch viele Jahre als offizieller Experte am Start....
Bist du Experte? Nein? Also einfach den Ball flach halten, hat schon seine Gründe warum es hier "Experten" gibt und nicht geltungsbedürftige Halbwissende. Und zum Rest: Nur betroffene Hunde bellen :-)
Hallo KSC. Die aktuell gern unter fremden Nicknamen antwortende Person, gehört nicht mal selbst zu den „Halbwissenden“ sondern nur zu den Unwissenden, was man auch deutlich an seinen provozierenden und inhaltsleeren Antworten merkt. Versuchen Sie einfach derartige Forentrolle zu ignorieren. Eventuell führt das ja doch mal dazu, dass hier antwortende User sich registrieren müssen. Dann würden derartigen Typen auch Grenzen gesetzt.
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