Die zuständige KK erhält zeitgleich mit Ihrer Mutter den Rentenbescheid um das Krankengeld mit der Rente zu verrechnen. Ab diesem Datum stoppt die KK die Krankengeldzahlung und ab dem Tage erhält Ihre Mutter Rente. Die Verrechnung des Krankengeldes mit der Rente übernimmt die DRV.