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Erwerbsminderungsrente

von toppo03.05.2007 | 13:24
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe da eine Frage. Meine Mutter hat im Dezember 2006 EM beantragt und sie bekam gestern den Bescheid das sie volle Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit erhält. Nun war es jedoch so das sie aus finanzieller Sicht einfach Arbeiten gehen musste und hat für Dezember und Januar ihren Arbeitslohn angerechnet bekommen. Danach war sie bist auf weiteres krank geschrieben, was sie jetzt auch noch ist. Das Krankengeld wurde nun als Hinzuverdienst angerechnet. Und da sie in dieser Zeit nun schon mehr als zwei mal die Höhe des Zuverdienstest überschritten hat, wurde ihr nun die Rente gekürzt. Was natürlich korrekt ist das sie nicht doppelt kassieren soll. Jedoch wurde die Rente beantragt um auch ganz mit dem Arbeiten auf zu hören. Da sie aber der Zeit krank geschrieben ist, ist nicht klar war sie nun machen soll um die Volle Rente zu erhalten. Oder bekommt sie so lange weiterhin von der Krankenkasse ihr Krankengeld bis sie ausgesteuert wird? Wer kann mir dies bezüglich helfen. Vielen lieben Dank schon im vorraus für Antworten...

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die zuständige KK erhält zeitgleich mit Ihrer Mutter den Rentenbescheid um das Krankengeld mit der Rente zu verrechnen. Ab diesem Datum stoppt die KK die Krankengeldzahlung und ab dem Tage erhält Ihre Mutter Rente. Die Verrechnung des Krankengeldes mit der Rente übernimmt die DRV.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie „Michael1971“ schon anführt ist das Krankengeld kein Hinzuverdienst sondern wird im Erstattungsverfahren verrechnet. Legen Sie vorsorglich Widerspruch ein, und lassen sich über diese Fragen von der DRV aufklären.

2 Antworten

Michael1971am 03.05.2007 | 13:48
Nach § 96a SGB VI ist Krankengeld bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Entweder war dem Rentenversicherungsträger der Bezug von Krankengeld bei Bescheidserteilung also noch nicht bekannt und er geht weiterhin vom Arbeitsverdienst aus, oder Ihre Mutter erhält Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie sollten beim zuständigen Rentenversicherungsträger entsprechend nachfragen.
toppoam 03.05.2007 | 14:02
Hi, genauso wie sie das beschreiben, war dies bei mir auch. Es wurde mit der Krankenkasse sowie der Arbeitsgemeinschaft abgerechnet. Jedoch ist es bei meiner Mutter so, das die Rentenkasse von dem Hinzuverdienst ausgeht. Und da durch den Arbeitslohn und später durch das Krankengeld der Hinzuverdienst höher ist als die 350 Euro, wurde ihre ursprüngliche Rente von rund 850 Euro auf 191 Euro runter gekürzt. Die Frage ist nun muss meine Mutter Widerspruch einlegen, da sie ja nicht mehr Arbeiten gehen kann und auch krank geschrieben ist (jedoch noch nicht ausgesteuert)... Oder was genau muss sie tun, das die errechnete Rente von rund 850 Euro voll bezahlt wird, weil sie ja eigentlich dann kein Krankengeld mehr bekommt?
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