Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei einer Beschäftigung in einer WfB sollten Sie mit keine Überprüfung mehr rechnen müssen. Fragen Sie doch einfach bei Ihrem Rentensachbearbeiter nach, wie es sich bei Ihnen zukünftig verhält.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Hallo Wolfgang warum hat die DRV dann jahrelang alle 2 Jahre Ihren Selbstauskunftfragebogen verschickt......sind die jetzt schlauer geworden?muss ich mir Sorgen machen?Hallo BMW, wenn Sie sich Sorgen machen, warum die DRV keine Überprüfungen mehr macht, fragen Sie halt vorsorglich alle 2 Jahre mal nach, ob man Sie vergessen hat/hey, ich will aber überprüft werden ;-) Ernsthaft: Wenn der med. Dienst der DRV Sie auf Dauer für voll EM hält und eine Besserung nach aktuell med. Erkenntnissen nicht zu erwarten ist, bleiben Sie auch von Nachprüfungen verschont - warum wohl Dauerrente?! Allerdings handhabt das wohl jede DRV etwas anders / überprüft / lässt es ... Gruß w.
siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. "erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
Vielen Dank für die Aufklärung! und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. "erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.Vielen Dank für die Aufklärung! und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. "erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
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