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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von BMW02.07.2016 | 14:32
1892 Ansichten
20 Antworten
Ich bekomme seit 1.6.2013 Erwerbsminderungsrente. Seit August 2014 als Dauerrente. Im Januar 2014 war ich bei einem Arzt der Rentenversicherung zur Untersuchung. Seither ist keine Überprüfung mehr gewesen. Außerdem arbeite ich seit Dez. 2015 unbefristet in einer anerkannten WfBM. Kann immer noch eine Überprüfung und eventuelle Aberkennung der Rente kommen, muss ich mir Sorgen machen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.07.2016 | 15:08

Bei einer Beschäftigung in einer WfB sollten Sie mit keine Überprüfung mehr rechnen müssen. Fragen Sie doch einfach bei Ihrem Rentensachbearbeiter nach, wie es sich bei Ihnen zukünftig verhält.

19 Antworten

VWam 02.07.2016 | 15:09
ziemlich viele Sorgen kommen auf Sie zu .
BMWam 02.07.2016 | 15:35
Hallo VW und was soll das zum Beispiel sein?
Herz1952am 02.07.2016 | 16:32
Hallo Herz1952 vielen Dank Allerdings verstehe ich das mit der WfBM nicht ganz, was sie meiinen. Ich bin in einer anerkannten WfBM automatisch voll erwerbsgemindert, dann kann ich nicht mehr arbeiten. Da steht mir auch eine Rente zu. Und ich bin ja unbefristet der WfbM (da wird nix überprüft).
Herz1952am 02.07.2016 | 16:21
Hallo BMW, allzu viele Sorgen sollten Sie sich nicht machen. Sie erhalten eine EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Diese darf zwar jederzeit überprüft werden, aber Sie haben diese Rente bekommen, weil Sie aller Voraussicht nach aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können. Es sei denn es kommt die berühmte "Wunderpille", die Ihren Gesundheitszustand wesentlich verbessern würde. Dass Sie in einer WfBM arbeiten, heißt noch lange nicht, dass Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt - verzeihen Sie mir das folgende Wort - tauglich sind. Das ist keinesfalls herabwürdigend gemeint. Ich wünsche Ihnen, dass sich Ihr Gesundheitszustand wenigsten nicht verschlechtert.
Karlchenam 02.07.2016 | 17:07
Herz1952 schrieb

Hallo Herz1952

vielen Dank

Allerdings verstehe ich das mit der WfBM nicht ganz, was sie meiinen. Ich bin in einer anerkannten WfBM automatisch voll erwerbsgemindert, dann kann ich nicht mehr arbeiten. Da steht mir auch eine Rente zu. Und ich bin ja unbefristet der WfbM (da wird nix überprüft).

Hallo Herzbubi! In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren! Sie haben also nicht automatisch einen Anspruch auf Rente.....! BMW hat den Anspruch aber schon vorher im normalen Erwerbsleben erworben....!!
W*lfgangam 02.07.2016 | 19:45
BMW schrieb

Hallo VW

und was soll das zum Beispiel sein?

Hallo BMW, wenn Sie sich Sorgen machen, warum die DRV keine Überprüfungen mehr macht, fragen Sie halt vorsorglich alle 2 Jahre mal nach, ob man Sie vergessen hat/hey, ich will aber überprüft werden ;-) Ernsthaft: Wenn der med. Dienst der DRV Sie auf Dauer für voll EM hält und eine Besserung nach aktuell med. Erkenntnissen nicht zu erwarten ist, bleiben Sie auch von Nachprüfungen verschont - warum wohl Dauerrente?! Allerdings handhabt das wohl jede DRV etwas anders / überprüft / lässt es ... Gruß w.
KSCam 02.07.2016 | 19:48
Wahrscheinlich brauchen Sie sich keine Sorgen machen aber eine Garantie kann Ihnen im Forum auch keiner geben. Ruhig bleiben: es bleibt in den allermeisten Fällen, die eine Dauerrente beziehen dabei.
Aufseheram 02.07.2016 | 20:06
tzu schrieb

Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.

Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.

[/quote]

Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!

[/quote]

siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=31951

Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.

[/quote]

Vielen Dank für die Aufklärung!

und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!

[/quote]

Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.

In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!
Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
karlchenam 02.07.2016 | 20:06
tzu schrieb

Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.

Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.

[/quote]

Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!

[/quote]

siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=31951

Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.

[/quote]

Vielen Dank für die Aufklärung!

und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!

[/quote]

Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.

In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!
Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
karlchenam 02.07.2016 | 20:06
tzu schrieb

Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.

Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.

[/quote]

Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!

[/quote]

siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=31951

Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.

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Vielen Dank für die Aufklärung!

und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!

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Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.

In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!
Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
Maxam 02.07.2016 | 20:10
W*lfgang schrieb

Hallo Karlchen,

das/Ihr Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang und hat mit der Ausgangsfrage nicht im Mindesten etwas zu tun. Da geht es lediglich darum, dass über Sozialleistungen/Sozialamt überhaupt/erstmalig ein Anspruch auf EM-Rente hergestellt werden kann - der 'Staat'/die Allgemeinheit so generös ist, sich durch Vorleistung zur Erlangung eines Rentenanspruchs anschließend wieder zu 'bereichern' ;-)

In der Gesamtsumme geht das 'auf alle Schultern', egal ob Rente oder Sozialhilfe – es ist lediglich eine 'Kostenverschiebung', wurscht ob Bund / Land / Kommune sie trägt. Den örtlichen/kommunalen Haushalt interessiert das natürlich schon sehr - aber damit will ich Sie nicht überfordern, wenn im Dorfe das Freibad wegen finanzieller Knäppe geschlossen werden muss :-) ...und dafür gibt es eben einen 'Arschtritt', wenn andere Vor-Ort-Möglichkeiten/Rente 'verschenkt' werden – nun deutlich(er) geworden?

Gruß

w.

PS: Sachzusammenhänge bitte genau lesen!

muss ich mir Sorgen machen?
Hallo BMW, wenn Sie sich Sorgen machen, warum die DRV keine Überprüfungen mehr macht, fragen Sie halt vorsorglich alle 2 Jahre mal nach, ob man Sie vergessen hat/hey, ich will aber überprüft werden ;-) Ernsthaft: Wenn der med. Dienst der DRV Sie auf Dauer für voll EM hält und eine Besserung nach aktuell med. Erkenntnissen nicht zu erwarten ist, bleiben Sie auch von Nachprüfungen verschont - warum wohl Dauerrente?! Allerdings handhabt das wohl jede DRV etwas anders / überprüft / lässt es ... Gruß w.
Hallo Wolfgang warum hat die DRV dann jahrelang alle 2 Jahre Ihren Selbstauskunftfragebogen verschickt......sind die jetzt schlauer geworden?
Maxam 02.07.2016 | 20:11
Nachsatz! Ich rede von der DRV Berlin.....sorry
Maxam 02.07.2016 | 20:11
Nachsatz! Ich rede von der DRV Berlin.....sorry
tzuam 02.07.2016 | 20:16
karlchen schrieb

In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!

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Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.

Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.

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Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!

Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. "erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Kalrchenam 02.07.2016 | 20:48
tzu schrieb

Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.

Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.

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Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!

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siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"

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Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.

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Vielen Dank für die Aufklärung!

und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!

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Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.

In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!
Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. "erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Vielen Dank für die Aufklärung! und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!
tzuam 02.07.2016 | 21:54
Kalrchen schrieb

In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!

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Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.

Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.

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Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!

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siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=31951

Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.

[/quote]

Vielen Dank für die Aufklärung!

und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!

Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. "erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Vielen Dank für die Aufklärung! und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!
Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.
Karlchenam 02.07.2016 | 22:33
tzu! Das hing an Irhem link hinten dran..... von W*lfgang RE: Erwerbsminderungsrente beantragen nach 20 Jahren WfB Rentenversteher deluxe schrieb: Folgerichtig können dies auch freiwillige Beiträge sein. Hallo Rentenversteher deluxe, vollkommen richtig! ...und die Experten/in-Antwort war zum Gesamtpaket der Frage so was von undeluxe, da dreht sich jeder 'Halbexperte' vor Scham unterm Schreibtisch weg icon_wink.gif Es ist hier wie es ist, GZSZ eben icon_smile.gif Nebenbei: Selbst Sozialamt/Grundsicherung würde mit Kusshand fehlende Beiträge 'nachkaufen', wenn sie damit früher den ergänzenden Sozialleistungsaufwand reduzieren können - sie müssen es nur wissen/dort nachgefragt. Und, meine KollegInnen in den Nebenzimmern trete ich fast täglich in den Allerwertesten, wenn sie für ihr Klientel schlicht die Rentenseite nicht im Blickpunkt haben ...da zahlen die eben brav ohne 'Regressmöglichkeit' weiter – ich könnte ... Gruß w. Zitieren zurück zum Forum Antworten
W*lfgangam 04.07.2016 | 19:54
Karlchen schrieb

tzu!

Das hing an Irhem link hinten dran.....

von W*lfgang

RE: Erwerbsminderungsrente beantragen nach 20 Jahren WfB

Rentenversteher deluxe schrieb:

Folgerichtig können dies auch freiwillige Beiträge sein.

Hallo Rentenversteher deluxe,

vollkommen richtig! ...und die Experten/in-Antwort war zum Gesamtpaket der Frage so was von undeluxe, da dreht sich jeder 'Halbexperte' vor Scham unterm Schreibtisch weg icon_wink.gif Es ist hier wie es ist, GZSZ eben icon_smile.gif

Nebenbei: Selbst Sozialamt/Grundsicherung würde mit Kusshand fehlende Beiträge 'nachkaufen', wenn sie damit früher den ergänzenden Sozialleistungsaufwand reduzieren können - sie müssen es nur wissen/dort nachgefragt. Und, meine KollegInnen in den Nebenzimmern trete ich fast täglich in den Allerwertesten, wenn sie für ihr Klientel schlicht die Rentenseite nicht im Blickpunkt haben ...da zahlen die eben brav ohne 'Regressmöglichkeit' weiter – ich könnte ...

Gruß

w.

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Hallo Karlchen, das/Ihr Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang und hat mit der Ausgangsfrage nicht im Mindesten etwas zu tun. Da geht es lediglich darum, dass über Sozialleistungen/Sozialamt überhaupt/erstmalig ein Anspruch auf EM-Rente hergestellt werden kann - der 'Staat'/die Allgemeinheit so generös ist, sich durch Vorleistung zur Erlangung eines Rentenanspruchs anschließend wieder zu 'bereichern' ;-) In der Gesamtsumme geht das 'auf alle Schultern', egal ob Rente oder Sozialhilfe – es ist lediglich eine 'Kostenverschiebung', wurscht ob Bund / Land / Kommune sie trägt. Den örtlichen/kommunalen Haushalt interessiert das natürlich schon sehr - aber damit will ich Sie nicht überfordern, wenn im Dorfe das Freibad wegen finanzieller Knäppe geschlossen werden muss :-) ...und dafür gibt es eben einen 'Arschtritt', wenn andere Vor-Ort-Möglichkeiten/Rente 'verschenkt' werden – nun deutlich(er) geworden? Gruß w. PS: Sachzusammenhänge bitte genau lesen!
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