Bei einer Beschäftigung in einer WfB sollten Sie mit keine Überprüfung mehr rechnen müssen. Fragen Sie doch einfach bei Ihrem Rentensachbearbeiter nach, wie es sich bei Ihnen zukünftig verhält.
Hallo Herz1952
vielen Dank
Allerdings verstehe ich das mit der WfBM nicht ganz, was sie meiinen. Ich bin in einer anerkannten WfBM automatisch voll erwerbsgemindert, dann kann ich nicht mehr arbeiten. Da steht mir auch eine Rente zu. Und ich bin ja unbefristet der WfbM (da wird nix überprüft).
tzu!
Das hing an Irhem link hinten dran.....
von W*lfgang
RE: Erwerbsminderungsrente beantragen nach 20 Jahren WfB
Rentenversteher deluxe schrieb:
Folgerichtig können dies auch freiwillige Beiträge sein.
Hallo Rentenversteher deluxe,
vollkommen richtig! ...und die Experten/in-Antwort war zum Gesamtpaket der Frage so was von undeluxe, da dreht sich jeder 'Halbexperte' vor Scham unterm Schreibtisch weg icon_wink.gif Es ist hier wie es ist, GZSZ eben icon_smile.gif
Nebenbei: Selbst Sozialamt/Grundsicherung würde mit Kusshand fehlende Beiträge 'nachkaufen', wenn sie damit früher den ergänzenden Sozialleistungsaufwand reduzieren können - sie müssen es nur wissen/dort nachgefragt. Und, meine KollegInnen in den Nebenzimmern trete ich fast täglich in den Allerwertesten, wenn sie für ihr Klientel schlicht die Rentenseite nicht im Blickpunkt haben ...da zahlen die eben brav ohne 'Regressmöglichkeit' weiter – ich könnte ...
Gruß
w.
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Hallo VW
und was soll das zum Beispiel sein?
Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.
Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
[/quote]
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
[/quote]
siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=31951
Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.
"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.
[/quote]
Vielen Dank für die Aufklärung!
und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!
[/quote]
Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.
Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
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Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
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siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"
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Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.
"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.
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Vielen Dank für die Aufklärung!
und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!
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Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten.
Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
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Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
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siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"
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Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.
"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.
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Vielen Dank für die Aufklärung!
und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!
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Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.
Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
Hallo Karlchen,
das/Ihr Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang und hat mit der Ausgangsfrage nicht im Mindesten etwas zu tun. Da geht es lediglich darum, dass über Sozialleistungen/Sozialamt überhaupt/erstmalig ein Anspruch auf EM-Rente hergestellt werden kann - der 'Staat'/die Allgemeinheit so generös ist, sich durch Vorleistung zur Erlangung eines Rentenanspruchs anschließend wieder zu 'bereichern' ;-)
In der Gesamtsumme geht das 'auf alle Schultern', egal ob Rente oder Sozialhilfe – es ist lediglich eine 'Kostenverschiebung', wurscht ob Bund / Land / Kommune sie trägt. Den örtlichen/kommunalen Haushalt interessiert das natürlich schon sehr - aber damit will ich Sie nicht überfordern, wenn im Dorfe das Freibad wegen finanzieller Knäppe geschlossen werden muss :-) ...und dafür gibt es eben einen 'Arschtritt', wenn andere Vor-Ort-Möglichkeiten/Rente 'verschenkt' werden – nun deutlich(er) geworden?
Gruß
w.
PS: Sachzusammenhänge bitte genau lesen!
Hallo Wolfgang warum hat die DRV dann jahrelang alle 2 Jahre Ihren Selbstauskunftfragebogen verschickt......sind die jetzt schlauer geworden?muss ich mir Sorgen machen?Hallo BMW, wenn Sie sich Sorgen machen, warum die DRV keine Überprüfungen mehr macht, fragen Sie halt vorsorglich alle 2 Jahre mal nach, ob man Sie vergessen hat/hey, ich will aber überprüft werden ;-) Ernsthaft: Wenn der med. Dienst der DRV Sie auf Dauer für voll EM hält und eine Besserung nach aktuell med. Erkenntnissen nicht zu erwarten ist, bleiben Sie auch von Nachprüfungen verschont - warum wohl Dauerrente?! Allerdings handhabt das wohl jede DRV etwas anders / überprüft / lässt es ... Gruß w.
In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!
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siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe"
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Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.
"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.
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Vielen Dank für die Aufklärung!
und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!
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Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.
Vielen Dank für die Aufklärung! und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. "erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.
In der WfB haben Sie erst Anspruch auf eine EW-Rente nach einer dortigen Tätigkeit von 20 Jahren!
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Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.
"erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.
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Vielen Dank für die Aufklärung!
und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!
Ich weiß zwar nicht wovon Sie da jetzt reden; aber Kommentare zum Rentenrecht sollten nur dann schreiben, wenn es inhaltlich auch richtig ist; ansonsten verwirren Sie die Leute nur leichtfertig.Vielen Dank für die Aufklärung! und Wolfgang tritt also so ganz nebenbei seine Kollegen in den Allerwertesten wenn .....Sie nicht Beiträge nachzahlen um die Kunden an den Rentenkostenträger verlagern können hab ich doch so richtig verstanden......fast so wie in der KV wo die Kunden zuviel Krankengeld kassieren aufgefordert werden einen Rentenantrag zustellen......ja das kenne ich auch......vielen Dank dafür!siehe meinen Beitrag als "rentenversteher deluxe" https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Man muss nicht - so wie Sie fälschlicherweise behaupten - 20 Jahren in einer WfbM (= "In der WfB haben Sie erst Anspruch"..."dort") gearbeitet haben, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. "erst" und "dort" = Das ist einfach nur Schwachsinn. Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht.Hören Sie auf solche Halbwahrheiten im Netz zu verbreiten. Wenn Sie vom Rentenrecht keine Ahnung haben, sollten Sie sich dazu auch nicht äußern.Dann klären Sie mich als Dauerrentner mal auf!
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RE: Erwerbsminderungsrente beantragen nach 20 Jahren WfB
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Hallo Rentenversteher deluxe,
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Nebenbei: Selbst Sozialamt/Grundsicherung würde mit Kusshand fehlende Beiträge 'nachkaufen', wenn sie damit früher den ergänzenden Sozialleistungsaufwand reduzieren können - sie müssen es nur wissen/dort nachgefragt. Und, meine KollegInnen in den Nebenzimmern trete ich fast täglich in den Allerwertesten, wenn sie für ihr Klientel schlicht die Rentenseite nicht im Blickpunkt haben ...da zahlen die eben brav ohne 'Regressmöglichkeit' weiter – ich könnte ...
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