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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Lazo23.04.2020 | 17:40
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6 Antworten

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Hallo an alle, ich würde mich über Antworten freuen. Wenn man eine Erwerbsminderungsrente bezieht (unbefristet) und diese einem gemäß §48 Abs. 1 S.1 SGB X mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird, hat der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? Die Rente soll zum 01.05.20 aufgehoben werden, heißt das dass man jetzt zum Monatsende bzw. Anfang keine Rente mehr bekommt? -obwohl man gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe Widerspruch erheben darf? Ich bedanke mich im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lazo,

der Widerspruch gegen den Bescheid mit dem ihr Rentenbescheid aufgehoben wurde hat aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 1 SGG), die Rente wird also zunächst weitergezahlt, bis über den Widerspruch entschieden ist.

Im Falle der Zurückweisung Ihres Widerspruchs sind die ab dem Zeitpunkt der Aufhebung gezahlten Beträge aber wieder von Ihnen zu erstatten. Eine evtl. nachfolgende Klage hat keine aufschiebende Wirkung mehr (§ 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG).

Da Sie möglicherweise Ansprüche auf Sozialleistungen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern haben (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Sozialamt, Krankenkasse), empfehlen ich Ihnen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, Ihre Ansprüche unverzüglich unter Vorlage des Aufhebungsbescheides geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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5 Antworten

Grobiam 23.04.2020 | 18:31
Wenn Sie nachschüssig die EMR erhielten würde die Rente für APRIL Ende April auch gezahlt.
Bekommt man diese denn nachschüssig?! Das weiß ich garnicht.
Am Monatsersten = vorschüssig, am Monatsletzten = nachschüssig.
Lazoam 23.04.2020 | 18:07
Bekommt man diese denn nachschüssig?! Das weiß ich garnicht.
Ähnlicham 23.04.2020 | 18:03
Wenn Sie nachschüssig die EMR erhielten würde die Rente für APRIL Ende April auch gezahlt.
Ähnlicham 23.04.2020 | 18:22
Es wurde mal abgeändert. Meine Nachbarin bezieht diese Rente schon lange und zwar vorschüssig. Entnehmen können Sie das dem Bescheid zur Rentenbewilligung.
Schadeam 23.04.2020 | 18:42
Dann schau halt auf den letzten Kontoauszug ob das Geld /Ende März/Anfang April die Rente für Monat 03 oder Monat o4 war. Oder schau in die ursprüngliche Rentenbewilligung - da steht auch drin ob es das Geld am Anfang oder am Ende des Monats gibt. Wer lesen kann ist wieder mal klar im Vorteil.
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