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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Peter Maier20.06.2014 | 00:39
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2 Antworten

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Hallo, viele Leute sind im Moment verunsichert wegen dem neuen Rentengesetz welches auch Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente hat. So auch bei mir. Ich bin seit Mai 2012 wegen einer neurologischen Erkrankung arbeitsunfähig. Ich wurde im Oktober 2013 ausgesteuert und beziehe seither ALG1. Von ärztlicher Seite wurde mir geraten, einen Rentenantrag zu stellen, da keine gesundheitliche Verbesserung zu erwarten ist. Dies habe ich am 03.01.2014 getan. Von Seiten der Agentur für Arbeit wurde beim DRV Bund eine Rehamaßnahme beantragt. Diese wurde bewilligt und ich bin nun seit 15.05.14 in der Reha. Am 26.06.14 werde ich nun die Reha beenden. Laut Aussage des Reha Arztes als voll erwerbsgemindert auf Zeit. Nun stellt sich bei mir auch die Frage: Eine Entscheidung durch die DRV fällt auf jedenfall im Juli 2014. Gilt nun in diesem Fall der Eintritt in die Erwerbsminderung ab Juli 2014 oder ab dem Tag als ich die Rente beantragt habe, also Januar 2014? 2.Frage: Sollte der Beginn der Rente im Januar sein, wird dann die Rente gegen die bereits bezahlten ALG 1 Beträge aufgerechnet? Dann müsste ich ja für 6 Monate wieder Geld an die Agentur für Arbeit zurückzahlen oder die Rente wird mir um die zuviel bezahlten Beträge gekürzt? :-( Für Eure Infos vielen Dank. Mfg P. Maier

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn das RV-Leistungsverbesserungsgesetz zum 01.07.2014 kommt, ist einzig und alleine maßgebend, ab welchem Zeitpunkt die Erwerbsminderungsrente beginnt. Der Eintritt der Erwerbsminderung bzw. der Tag der Rentenantragstellung ist nicht zu beachten. Zu beachten ist für den Rentenbeginn, ob es eine Zeit- oder Dauerrente gibt. Warten Sie bitte erst die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers -sprich den Rentenbescheid- ab. Erst dann haben Sie Gewissheit, ob alte oder neue Rechtsprechung vorliegt. Ansonsten erfolgt eine Verrechnung mit dem ALG 1.

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1 Antworten

Ronam 20.06.2014 | 10:56
Beginn der Rente ist der 15.05.2014, also leider alte Regelung. Es entstehen Ihnen keine Kosten durch die Verrechnung von ALG I und EM-Rente.
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