Hallo Unwissend,
entscheidend ist Ihr Leistungsvermögen zum jetzigen Zeitpunkt in Verbindung mit einem laufenden Reha-/Rentenverfahren. Bei einem vollschichtigen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Werden die entsprechenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt (Wartezeit) besteht jedoch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähig ist ein Versicherter, dessen Erwerbsfähigkeit im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit gesunder Versicherter mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden gesunken ist. Außerdem darf keine zumutbare Verweisungstätigkeit vorhanden sein bzw. vom Rentenversicherungsträger benannt werden können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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