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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Jäger Eckhard25.02.2012 | 13:58
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9 Antworten

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Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente 100 % Behinderung. Mir wurden 10,8 % abgezogen bin 1952 im April geb. Wenn ich mit 60,4 Jahren 44 Jahre gearbeitet, wenn ich eine Altersrente für Schwerbehinderung mit 60.4 beantrage, werden mir dann nochmals 10,8 % abgezogen. Wenn das so wäre würden mir 2 x 10,8 % abgezogen. Wer kann mir da eine Antwort geben. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundliche Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Jäger,

wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und 60 Jahre oder jünger ist, muß einen Rentenabschlag in Höhe von 10,8 % hinnehmen.

Der für eine Erwerbsminderung festgestellte Rentenabschlag, bleibt auch bei einer Folgerente (z.B. Altersrente, Witwen- oder Witwenrente bestehen.

In diesem Fall haben Sie immer nur einen mtl. Rentenabschlag von 10,8 %.

Zu Ihrer Zusatzfrage teilen wir Ihnen mit, daß nur Bescheide der Deutschen Rentenversicherung mit einer Rechtsbehefsbelehrung rechtsverbindlich sind.

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8 Antworten

KSCam 25.02.2012 | 16:54
Keine Angst, weniger wird es nicht wenn die EM Rente Altersrente heißt - aber mehr in aller Regel auch nicht. So gesehen ist es in den meisten Fällen egal ob die AR zum frühest möglichen Zeitpunkt oder später beginnt. Aber ganz einfach: fragen Sie doch Ihre DRV kurz schriftlich an wie hoch die AR wäre, wenn sie zum frühesten Zeitpunkt beginnt; dann haben Sie es schriftlich und brauchen nicht mehr zu rätseln. Schönes WE
=//=am 27.02.2012 | 10:10
Keine Angst, weniger wird es nicht wenn die EM Rente Altersrente heißt - aber mehr in aller Regel auch nicht. So gesehen ist es in den meisten Fällen egal ob die AR zum frühest möglichen Zeitpunkt oder später beginnt. Aber ganz einfach: fragen Sie doch Ihre DRV kurz schriftlich an wie hoch die AR wäre, wenn sie zum frühesten Zeitpunkt beginnt; dann haben Sie es schriftlich und brauchen nicht mehr zu rätseln. Schönes WE
Ergänzungsfrage an den Fachmann: Ist das was mir dann die DRV schriftlich mitteilt auf jeden Fall rechtsverbindlich?
Zunächst schließe ich mich dem Beitrag von @KSC an. Ich empfehle Ihnen, bei Vollendung des 60. Lebensjahres (also zeitnah zum Rentenbeginn) bei der DRV eine Rentenauskunft zu beantragen. Dann kann man Ihnen genau den Zahlbetrag der Altersrente nennen. DAS ist auf jeden Fall rechtsverbindlich. Der Vorteil einer Umwandlung in die AR liegt auf jeden Fall darin, dass Sie NIE wieder mit einer Gesundheitskontrolle rechnen müssen. Wenn Sie nicht mehr vorhaben, über der Grenze von 400,- EUR zu arbeiten, sollten Sie die AR beantragen.
...am 27.02.2012 | 12:01
Zitat von =//= anzeigen
Ergänzungsfrage an den Fachmann: Ist das was mir dann die DRV schriftlich mitteilt auf jeden Fall rechtsverbindlich?
Zunächst schließe ich mich dem Beitrag von @KSC an. Ich empfehle Ihnen, bei Vollendung des 60. Lebensjahres (also zeitnah zum Rentenbeginn) bei der DRV eine Rentenauskunft zu beantragen. Dann kann man Ihnen genau den Zahlbetrag der Altersrente nennen. DAS ist auf jeden Fall rechtsverbindlich. Der Vorteil einer Umwandlung in die AR liegt auf jeden Fall darin, dass Sie NIE wieder mit einer Gesundheitskontrolle rechnen müssen. Wenn Sie nicht mehr vorhaben, über der Grenze von 400,- EUR zu arbeiten, sollten Sie die AR beantragen.
Rentenauskünfte sind nie rechtsverbindlich!
Anaam 27.02.2012 | 15:20
Schützt allerdings nicht vor eventuellen künftigen Gesetzesänderungen!
Eckhard Jägeram 27.02.2012 | 18:08
Vielen Dank für Ihre Antwort (Info) Die Höhe der Erwerbsminderungsrente und das ich 10.8% Abzug bekomme ist mir bekannt.( mein Lebenslang.) Es gibt ja die Möglichkeit das ich mit 60,4 Jahren eine Altersrente für Schwerbehinderung beantragen kann. Kann der Rententräger wenn ich diese Rente beantrage nochmals 10.8 % abziehen. Dann würde ich bis zum 60 Lebensjahr 10,8 % Abzug erhalten, und wenn ich die Altersrente für Schwerbehinderung mit 60,4 beantrage nochmals 10,8 % Abzug erhalten. Ist dies so oder Denke ich da falsch. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Vielen Dank für Ihrew Bemühungen
Eckhard Jägeram 27.02.2012 | 18:08
Vielen Dank für Ihre Antwort (Info) Die Höhe der Erwerbsminderungsrente und das ich 10.8% Abzug bekomme ist mir bekannt.( mein Lebenslang.) Es gibt ja die Möglichkeit das ich mit 60,4 Jahren eine Altersrente für Schwerbehinderung beantragen kann. Kann der Rententräger wenn ich diese Rente beantrage nochmals 10.8 % abziehen. Dann würde ich bis zum 60 Lebensjahr 10,8 % Abzug erhalten, und wenn ich die Altersrente für Schwerbehinderung mit 60,4 beantrage nochmals 10,8 % Abzug erhalten. Ist dies so oder Denke ich da falsch. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Vielen Dank für Ihrew Bemühungen
Hanniam 28.02.2012 | 08:59
nein, es kommt kein weiterer Abzug hinzu.
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