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Erwerbsminderungsrente

von Helmut01.02.2008 | 13:58
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6 Antworten

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Gibt es für einen jetzt 40 jährigen auch die Erwerbsminderungsrente? War 20 Jahre berufstätig und bin jetzt nur mit unter 6 Stunden eingeschränkt arbeitsfähig.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ergänzung zum Eintrag von Antonius:

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht für Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit aufweisen können.

Zur Erfüllung der 3/5-Belegung werden auch Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs von z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder ALG II berücksichtigt. Die Zeit des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung stellt nur einen Überbrückungstatbestand dar, um den der 5-Jahreszeitraum verlängert werden kann.

Für eine genaue Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden.

5 Antworten

Antoniusam 01.02.2008 | 14:24
Sofern Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die DRV entrichtet haben, können Sie auch als unter 40 Jähriger eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sofern Sie ganz oder teilweise erwerbsgemindert sind. Vollständige EM liegt vor, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt leistungsfähig sind. Bei einem Leistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden täglich, läge eine teilweise Erwerbsminderung vor. Einen Berufsschutz gibt es für nach 1960 Geborene nicht mehr. MfG
Helmutam 01.02.2008 | 16:11
Zählt zu den 5 Jahren / 3 Jahren Pflichtbeiträge auch das Krankengeld, ALG I und eine befristete EU-Rente ?
KSCam 01.02.2008 | 16:18
Wer KG und ALG bezieht, ist pflichtversichert, das zählt auch. Ein Rentenbezug ist keine Pflichtversicherung die Zeit zählt aber möglicherweise als Überbrückungszeit. Mein Vorschlag: Sie suchen die nächste Beratungsstelle auf und lassen sich alles erklären, dort kann ggfls. auch der Rentenantrag aufgenommen werden. (wenn Sie schon mal Rente bezogen haben, wissen Sie doch wie das gehr?)
jungfrauam 01.02.2008 | 18:35
bleiben sie bei der Arbeit und sie werden nicht kränker... sonst werden sie wie antonia helau
Karloam 03.02.2008 | 13:35
Mit dieser Blödsinn sind Sie in diesem Forum falsch!!! Mein Tipp: Wenden Sie sich an die Briefkastentante einer Frauenzeitschrift
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