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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von xxxxx22.11.2015 | 16:24
1271 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bekomme unbefristete Erwerbsminderungsrente und arbeite auch unbefristet in einer Behindertenwerkstatt. Kann mir die Erwerbsminderungsrente trotzdem entzogen werden. xxxxx

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie dort im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer tätig sind, wäre eine Entziehung grundsätzlich möglich.

Nicht jedoch bei einer Tätigkeit, die Sie in einem beschützenden Rahmen der Werkstatt für behinderte Menschen ausüben.

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4 Antworten

asdam 22.11.2015 | 16:39
kommt drauf an als was Sie dort arbeiten. Wenn Sie als Behinderter in einer Werkstatt für behinderter Menschen arbeiten, handelt es sich dabei nicht um den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn Sie dort allerdings als Lehrer, Ausbilder, Hausmeister, Buchhalter, Küchenmeister, Fahrer... tätig sind, könnte das nicht in Einklang mit der Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente stehen.
Anneam 22.11.2015 | 20:57
wird so gut wie nie entzogen, muss schon sehr speziell sein, wenn ...
=//=am 23.11.2015 | 18:04
1. wird das Einkommen in diesem Fall nicht nach § 96 a SGB VI angerechnet, ist somit rentenunschädlich, und 2. ist eine Entziehung der Rente eher unwahrscheinlich, weil sich Ihr Leistungsvermögen (für den allgemeinen Arbetsmarkt) vermutlich nicht mehr bessern wird.
xxxxxam 23.11.2015 | 16:48
Ich habe eine Tätigkeit in einer beschützenden Rahnen der Werkstatt für behinderte Menschen
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