Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Bearded20.11.2015 | 16:18
1200 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Mir steht seid 2006 eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbminderung wegen Berufunfähigkeit zu, bin vor 1961 geboren.Habe aber weiter bis 2013 in enem anderen Beruf gearbeitet und diese Rente nie erhalten.Wie sich jetzt herausstellt auf Kosten meiner Gesundheit.Ich bin seit 2013 bis 2015 krank und arbeitslos.Jetzt wurde mir die Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt da ich keine 3 Stunden mehr arbeiten kann.Meine Fragen sind jetzt, wird die alte Rente einfach verdoppelt oder eine neue Berechnung durchgeführt.Die neue Rente würde mir ab 2013 zustehen aber 2014 gilt ein neue Rentenberechnung.Was würde auf mich zu treffen.Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits =//= richtig ausführte, wird Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten und eines neuen Leistungsfalles berechnet. Da Sie angeben, dass Ihnen die Rente seit 2013 zustehen würde, ist bei Ihnen das bis zum 30.06.2014 geltende Recht anzuwenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

=//=am 20.11.2015 | 17:11
Da sich der Leistungsfall ändert (später als für die teilw. Rente) und seit 2006 weitere Beitragszeiten aufgrund der Beschäftigung hinzukommen, erfolgt eine neue Rentenberechnung. Liegt der Rentenbeginn vor dem 01.07.2014, sind die bis dahin gültigen Rechtsvorschriften (z.B. Zurechnungszeit bis 60. Lebensjahr) anzuwenden; liegt der Rentenbeginn ab 01.07.2014, sind die neuen Rechtsvorschriften maßgebend (z.B. Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr). Wünschen können Sie sich aber den (günstigeren) Rentenbeginn nicht, das möchte ich gleich mal vorausschicken. :-) Je nachdem, wann der neue Leistungsfall eingetreten ist und wann der Antrag gestellt wurde, beginnt die volle EM-Rente.
KSCam 20.11.2015 | 18:23
So ganz verstehe ich Ihre Frage nicht. Sie schreiben, dass Ihnen die Rente zuerkannt wurde, das passiert doch in aller Regel mit einem Rentenbescheid in dem dann auch Rentenhhe und Rentenberechnung stehen? Woher wissen Sie dass Sie volle rente bekommen, wenn Sie den beschied noch nicht haben?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026