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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von LunaMera29.11.2010 | 07:57
1919 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einem Schreiben der Rentenvers.-Nord. Ich bin seit dem 18.06.2009 arbeitsunfähig,im Juli wurde ich von meinem Arbeitgeber gekündig, habe im letzten Jahr (09.07.2009) einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe (Reha) gestellt. War dann im Okt./Nov. 2009 auf Reha. Befand mich nach der Rehe noch mehrere Monate in einer psychiatrischen Tagesklinik und bin seit kurzem in Traumatherapie. Jetzte stehe ich kurz vor der Aussteuerung der Krankenkasse. Von der Rentenvers.-Nord habe ich nun ein Schreiben bekommen indem steht, dass nach dem ärztlichen Entlassungsbericht mit der Teilhabe (Rehabilition) ein wesentlicher Einfluss auf meine Erwerbsfähigkeit leider nicht erzielt wurde. Dass mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe daher als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt, da ich voll erwerbsgemindert bin. Da bei mir die Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt, wird mir empfohlen, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen. Ich vertstehe das leider nicht so ganz und würde mich sehr freuen, wenn mir ein Experte dies erklären würde und auch wie das weitere Verfahren sein würde. Vielen Dank schonmal für die Antworten. LunaMera

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.11.2010 | 09:24

Hallo LunaMera,

Sie sollten den formalen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da bei Ihnen offenbar die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. So wären Sie zumindest für einen gewissen Zeitraum durch die Erwerbsminderungsrente finanziell abgesichert (die meisten EM-Renten werden befristet gezahlt).

Am besten lassen Sie den Antrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder bei Ihrer Stadtverwaltung aufnehmen. Dann können Sie gelich noch eventuell bestehende Fragen klären.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Krankengeld ausläuft, bevor über den Rentenantrag entschieden wird, sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden und Arbeitslosengeld nach der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" beantragen.

3 Antworten

...am 29.11.2010 | 08:16
Vielleicht sollten Sie in Erwägung ziehen unter Vorlage dieser Schreiben in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Dt. RV in Ihrer Nähe vorzusprechen. Dort kann man Ihnen alles genau erklärung und Ihre Fragen benatworten.
LunaMeraam 29.11.2010 | 08:23
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ja, das werde ich auch tun, mich an eine Beratungsstelle wenden, ich war nur verunsichert und wollte vorab schon einmal ein paar Informationen haben. LunaMera
Schadeam 29.11.2010 | 08:18
Das heißt, dass Sie die voll Rente bekommen, sofern Sie den formellen Rentenantrag stellen! Eine berufliche Maßnahme wurde abgelehnt, weil Sie dafür "zu krank" sind. Sie gehen zum Rathaus oder der nächsten Beratungsstelle der DRV und beantragen die Rente, wieviel Sie bekommen, müssten Sie eigentlich aus Ihren jährlichen Renteninformationen wissen.
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