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Erwerbsminderungsrente

von zulle ka24.10.2007 | 16:56
1431 Ansichten
5 Antworten

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Mich interessiert,ob eine Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente nach der Verrechnung mit dem vom Mai 2007 bis September 2007 erhaltenen ALG II als Geldzufluss der ALG II Bedarfsgemeinschaft auf das ALG II in dem entsprechenden Monat angerechnet wird? Danke für die Antworten.

5 Antworten

uweam 24.10.2007 | 17:46
JA Die Nachzahlung wird mit dem ALG2 verrechnet,
Klaroam 24.10.2007 | 17:49
........was die Steuerzahler auch mit Recht erwarten können !
no nameam 25.10.2007 | 07:05
Die Rentennachzahlung, die eigentlich auf Ihr Konto überwiesen werden müsste (ist ja die Ihnen zustehende Rente), wird mit dem bezogenen AlG II verrechnet. Haben Sie z. B. Anspruch auf eine Rentennachzahlung von 5000 €, und haben währenddessen AlG II in Höhe von 3000 € bezogen, bekommen Sie den Restbetrag überwiesen.
uweam 25.10.2007 | 07:33
Hatten Sie allerdings einen Rentenanspruch von 3000.- und haben 5000.- ALG erhalten, müssen Sie nix zuzahlen: Wenn Sie die 3000,- Rente in dieser Zeit gehabt hätten, hätte Ihnen 2000.- ALG 2 zugestanden
zulle kaam 25.10.2007 | 16:37
Danke für die vielen Antworten. Jetzt weiss ich Bescheid.
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