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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von MUHL25.11.2018 | 13:09
112 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin 61 Jahre alt.Bei mir wurde NHL festgestellt und ein Grad der Behinderung von 40. Meinen Beruf als Maurer kann ich nicht mehr ausüben.Ich arbeite zur Zeit als Lagerhelfer 8 Stunden am Tag(40STD),was mir mitlerweile sehr schwer fällt.Kannich eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wie hoch ist die Zuverdienstgrenze und wie wird eine BG Rente angerechnet

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Muhl,

den Ausführungen von W*lfgang können wir uns nur voll anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 25.11.2018 | 18:19
Hallo MUHL, Jederzeit. Die EM-Rente ist nicht an ein Alter gebunden. Ob es aus Sicht DRV 'reicht', dass tatsächlich nur noch ein Leistungsvermögen von unter 6/unter 3 Std. besteht, erfahren Sie nur nach einer Antragstellung. Vielleicht versuchen Sie es erst mal mit einem Reha-Antrag ...auch der kann Aufschluss über die 'Erfolgsaussichten' einer EM-Rente liefern. Allgemein 6300 EUR/bei Vollrente, für die Laufzeit der Rente mit Einkommen bis zum Jahresende. Was dann darüber hinausgeht, ist _je nach Lage des Einkommens/des Rentenbeginns/des besten Einkommenswertes der letzten 15 Jahre_ bis zum Jahresende teilweise oder auch voll anzurechnen. Kompliziert, das fragen Sie bitte individuell nach. Bei einer teilweisen/halben EM-Rente (Sie können noch 3 - u6 Std. malochen) sieht das schon wieder anders aus, die Hinzuverdienstgrenzen sind relativ hoch ...wird die DRV Ihnen im Rahmen einer individuell angeforderten Rentenauskunft speziell für eine Erwerbsminderungsrente mitteilen. Können Sie in diesem Merkblatt (S. 38/39) nachrechnen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/… Gruß w.
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