Ja, die Krankenversicherung kann nach den von Ihnen zitierten Rechtsvorschriften Ihr Gestaltungsrecht einschränken.
Ob dies letztendlich zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führt ist dennoch von den Feststellungen der Rentenversicherung abhängig.
Die Rentenversicherung muss also prüfen, ob aus medizinischer Sicht eine Erwerbsminderung vorliegt und ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.