Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des gesamten Arbeitslebens durch Beitragszahlung erzielten Entgelte/Einkommen. Für die Rentenhöhe ist damit z.B. das Arbeitseinkommen des Jahres 1990 genauso wichtig wie dasjenige aus 2006. Das jährlich erzielte Entgelt wird in Entgeltpunkte umgerechnet, indem es durch das Durchschnittsentgelt im jeweiligen Kalenderjahr geteilt wird.
Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt (zum Beispiel 2007 = 29.488 Euro in den alten Bundesländern und 25.373 Euro in den neuen Bundesländern), erhält hierfür einen Entgeltpunkt.
Bei einem überdurchschnittlichen/unterdurchschnittlichen Verdienst gibt es Entgeltpunkte, die größer/kleiner als 1,0 sind.
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