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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Betreuung26.07.2015 | 17:07
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen 58-jährigen Betreuten, der gesundheitlich stark eingeschränkt ist. Er wird seine Arbeit nicht mehr ausführen können. Er arbeitet bei der Bahn, dafür ist die Knappschaft Bahn-See zuständig. Muss ich den Antrag direkt nach Bochum schicken und kann ich trotzdem das Beratungsangebot hier vor Ort nutzen (keine Knappschaft Bahn-See)? Der Arbeitgeber bietet meinen Betreuten eine Abfindung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses an, weil er schon länger innerhalb des Betriebes nicht vermittelbar ist. Jetzt weiß ich nicht so richtig wann der beste Zeitpunkt ist diese Abfindung anzunehmen. Erst wenn der Antrag auf Erwerbsminderung durch ist? Aber nicht das der Arbeitgeber dann nicht mehr zahlt, weil er ja erwerbsgemindert ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Das Beratungsangebot können Sie bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch nehmen.

2. Bezüglich der Abfindung sollten Sie sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen.

Erst dann kann eine Entscheidung getroffen werden.

3. Abhängig davon, wann die Abfindung geleistet wird, (z.B. während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente) ist zu prüfen, inwieweit diese Beträge als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind.

4. Außerdem ist zu beachten, dass Beträge aus Einmalzahlungen die nach der Erwerbsminderung fällig werden, bei der Rente wegen Erwerbsminderung nicht berücksichtigt werden können, sondern erst bei der Nachfolgerente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

KSCam 26.07.2015 | 17:38
Beratungstechnisch können Sie natürlich das lokale Angebot nutzen, das sollte sich doch in den letzten 10 Jahre überall rumgesprochen haben. Bei der 2. Frage wird Ihnen kaum einer im Forum helfen können, weil keiner die Angebote und die möglichen Reaktionen des Arbeitgebers kennen kann.
Betreuungam 26.07.2015 | 17:43
Nein es hat sich nicht rumgesprochen. Sie werden es nicht glauben, aber es gibt immer noch Menschen die nicht alles wissen und deswegen in diesem Forum lesen. Ein ja hätte gereicht! Dieses leicht aggressive und vorwurfsvolle kannst du lassen!
Carlaam 26.07.2015 | 19:15
Diesen KSC braucht niemand in diesem Forum, immer schön den Oberlehrer spielen.
Jonaam 27.07.2015 | 04:26
Arbeitsvertrag auflösen bevor eine Rente bewilligt wurde ist evtl. nicht zum Besten des Betreuten. Welcher Zeitpunkt der günstigste ist kann vermutlich ein Arbeitsrechtler genau sagen, es gibt Monate an denen es für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist. Wenn der Betreute bereits lange krank ist, steht ihm ja noch eine satte Urlaubsabgeltung zu. Das können locker mal mehrere Tausend Euro sein bei mittlerem Verdiennst. Das Angebot würde ich ganz genau anhand des Arbeitsvertrages prüfen lassen. Ich weiss von einem AG, dass er zunächst 5000 € weniger angeboten hatte als dann ein Arbeitsrechtler mit ihm schlussendlich aushandelte. Bei einer Klage wäre es noch mehr gewesen, man legte jedoch mehr Wert auf "zur Ruhe kommen". Der AG hatte es einfach versucht und gehofft, dass der Beschäftigte sich in seiner schwierigenn Situation nicht informiert. Der Urlaub wird immer für die etzten 15 Monate des Arbeitsvertrages abgegolten. Der Anspruch bleibt also auch nach längerem Ruhen des Arbeitsverhältnisses erhalten. Auch sollte man bei einer Auflösung des Arbeitsverhöltnisses (für alle Fälle) immer noch ein gutes Arbeitszeugnis vereinbaren. Wenn die Rente befristet bewilligt wird - kann das Arbeitsverhältnis auch einfach ruhen für diese Zeit. Fällt die Urlaubsabgeltung während Bezug der Erwerbsminderungsrente an, wird sie als Hinzuverdienst für diesen Monat angerechnet, muss bei der DRV angemeldet werden. Auch hier mal die Suchfunktion nutzen. mfg
Juppam 26.07.2015 | 21:09
Genau SO ist es ! :-)
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