Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Erwerbsminderungsrente

von Kramer01.11.2010 | 13:05
4287 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Leide seid Jahren an Morbus Bechterew, Wirbelgleiten und Bandscheibenvorfällen. Ein Gutachten bescheinigte eine Einschränkung des Erwerbsvermögens, dennoch besteht ein Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für 6 Stunden und mehr.In meiner letzten Tätigkeit dagegen, besteht nur noch ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden. Diese Arbeit verrichte ich aber bereits seit einem Jahr nicht mehr. (Bin dort gekündigt worden) Die Dauer der Leistungsminderung voraussichtlich weniger als drei Jahre wurde mit einem "nein "bestätigt. Eine Besserung ist unwahrscheinlich. Dennoch wurde mein Antag auf Erwerbsminderung abgelehnt. Kann mir jemand einen guten Rat geben, um doch noch zu Recht zu gelangen, welches einem zusteht.

5 Antworten

Klemensam 01.11.2010 | 14:14
Ihnen bleibt nur Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid einzulegen und zwar innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe. Sie müssen den Widerspruch ausführlich medizinisch begründen und am besten mit neuen ärztlichen Unterlagen belegen, welche z.b. eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes aussagen. Um da keine Fehler zu machen , rate ich ihnen dringend den Widerspruch mit Hilfe des VdK/SoVD oder eines versierten Fachanwaltes einzulegen. Damit erhöhen sich dann ihre Chancen doch noch eine EM-Rente zuerkannt zu bekommen.
Klemensam 01.11.2010 | 18:26
Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit: Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist eine Sonderregelung für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation Berufsschutz genießen. Verkürzt ausgedrückt bedeutet Berufsunfähigkeit, dass der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten Gesunden nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Vor der Entscheidung über den Rentenantrag wird allerdings noch geprüft, ob die gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mindestens 6 Stunden täglich zu verrichten. Zumutbar ist dabei eine Tätigkeit, die gegenüber dem bisherigen versicherungspflichtigen Beruf nur geringfügig niedrigere Anforderungen stellt. Eine Tätigkeit, für die im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Ausbildung oder Umschulung absolviert wurde, ist stets zumutbar. Erst wenn weder der bisherige Beruf noch eine in diesem Sinne zumutbare andere Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden können, liegt Berufsunfähigkeit vor. Die Höhe dieser Rente ist die Häflte einer vollen EM-Rente. Es handelt sich bei dieser Rentenart um eine sehr schwierige und umfangreiche Rechtsmaterie und diese zu erlangen ist nicht einfach.
Mumpitzam 01.11.2010 | 18:14
Bei mir war es genau so,und ich bin vor 1961 geboren. Auch 3 bis unter 6 Std und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Std und mehr. Wurde jetzt nochmal zur Untersuchung geladen. Wer weiß was dabei raus kommt. Welchen Beruf haben Sie zuletzt ausgeübt,und wie alt sind Sie ? Mit diesen angekreuzten Einschränkungen nimmt mich auch kein Unterhehmer mehr.
-am 01.11.2010 | 18:53
Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind käme bei dem von Ihnen beschriebenen Leistungsvermögen ggf. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit in Betracht. Falls Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind, oder wenn aus einem anderen Grund trotz vorliegender Berufsunfähigkeit die Gewährung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, sollte dieser Grund im Bescheid aufgeführt und erläutert sein. Am besten Sie vereinbaren einen Gesprächstermin bei Ihrem Rentenversicherungsträger, damit Sie sich den Bescheid erklären lassen können. Wenn Sie mit dem Inhalt des Bescheids nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch gegen diesen einlegen. Ob dies in Ihrem Einzelfall sinnvoll und erfolgsversprechend ist kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Ggf. kann hier eine Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt sinnvoll sein.
Machts Sinnam 01.11.2010 | 16:17
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
ergänzend zu Klemens: Um den Widerspruch gut begründen zu können, sollte bei der DRV neben dem Gutachten auch die interne beratungsärztliche Stellungnahme (Gutachtenauswertung) angefordert werden. Wenn die letzte Tätigkeit nur noch unter 6 Stunden möglich ist und das Geburtsdatum vor dem 02.01.1961 liegt, kommt evtl. auch die - halbe - Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit in Betracht. Bei allem kann relevant sein, was während des letzten Jahres war - Arbeitslosengeld oder Krankengeldbezug? Gibt es evtl. Gutachten des MDK oder des AA ggf. was besagen diese? Wie wirkt sich der Gesundheitszustand auf die Vermittelbarkeit aus - verschlossener Arbeitsmarkt? Gruß! Machts Sinn
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026