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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente / Abfindung

von Marion15.10.2014 | 18:30
1569 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich hatte einen Unfall und beziehe seitdem Erwerbsminderungsrente (auf Dauer, zum vollen Satz). Mein Arbeitgeber möchte mein ruhendes Arbeitsverhältnis beenden. Mir liegt nun folgendes Schreiben vom Arbeitgeber vor: „Das Arbeitsverhältnis zwischen der Firma ______ und Frau ______ wird zum 31.10.2014 beendet. Die Firma ______ zahlt Frau ______ einmalig eine Abfindung von € ______ wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei der Abfindung handelt es sich nicht um ein Arbeitsentgelt.“ Wird die monatliche Erwerbsminderungsrente durch die Abfindung gekürzt? Ich würde mich über eine fachliche Antwort sehr freuen. Vielen Dank. Marion

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.10.2014 | 08:23

Abfindungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt und somit nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Allerdings kommt es vor, dass Arbeitgeber eine Zahlung als Abfindung bezeichnen, obwohl es sich eigentlich um (rückständiges, noch zustehendes) Arbeitsentgelt handelt. Eine solche Zahlung wäre dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Dabei ist auch zu prüfen, ob und seit wann Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich ruhte.

Unter "echten" Abfindungen versteht die Rentenversicherung eine Entschädigungszahlung, die der Arbeitgeber wegen der Auflösung oder der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Hierzu gehören in erster Linie Abfindungen aufgrund der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Ob die von Ihrem Arbeitgeber angebotene Abfindung anzurechnen ist oder nicht, muss letztlich Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger individuell anhand der genannten Kriterien entscheiden.

Experten-Antwortam 16.10.2014 | 14:02

Hallo Marion,

wenn die Abfindung Ihres Arbeitgebers Sie tatsächlich nur für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes entschädigen soll, liegt kein Hinzuverdienst vor - egal, ob Ihr Arbeitsverhältnis bereits ruht oder nicht.

Übersenden Sie Ihrem Versicherungsträger zur Prüfung, ob es sich um Hinzuverdienst handelt, aussagekräftige Unterlagen (z.B. den vollständigen Vertrag Ihres Arbeitgebers).

Sollte die Abfindung doch Arbeitsentgelt darstellen, ist sie als Hinzuverdienst auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis schon bei Ihrem Rentenbeginn (nicht erst, wenn der Rentenbescheid zugestellt wurde) ruhte. Ein solches Ruhen liegt aber nicht schon vor, weil Sie z.B. bei Rentenbeginn arbeitsunfähig waren. Es muss vielmehr im Tarif- oder Arbeitsvertrag ein Ruhen ab Rentenbeginn vereinbart worden sein. Liegt kein Ruhen bei Rentenbeginn vor, würde die Abfindung als Einmalzahlung in dem Monat als Hinzuverdienst berücksichtigt werden, in dem sie abgerechnet wird.

Experten-Antwortam 16.10.2014 | 15:26

7 Antworten

von von von von von von von vonam 15.10.2014 | 21:40
sie bekommen anscheinend eine volle, befristete eu-rente ( sonst müsste ihr ag ihren Arbeitsplatz ja nicht ruhen lassen ). was passiert denn wenn sie die Abfindung annehmen, dann aber plötzlich wieder gesund werden um zu arbeiten ?? genau, sie stehen plötzlich vor der arbeitsargentur und dürfen dann in Zukunft für max. 8,50 euro im 2-schichtsystem im lager arbeiten. also ich wäre sehr vorsichtig mit aufhebungsverträgen !!!!!!!!!!!! bitte noch einmal alles überprüfen. gruss von von
von von von von von von von vonam 15.10.2014 | 21:55
zeldaam 15.10.2014 | 21:49
Hallo Marion, wenn die Abfindung aus Anlass der Auflösung des Beschäftigungverhältnisses gezahlt wird, kann es - entgegen der Darstellung des Arbeitgebers - sehr wohl Arbeitsentgelt sein: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Bei einer Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente würde diese nur für den Monat der Zahlung gekürzt werden. Allerdings kann man diese Abfindung auch als Einmalzahlung sehen, dann liegt je nach Konstellation Hinzuverdienst vor- oder eben auch nicht: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Hier hilft wohl nur eine Klärung direkt bei der DRV. MfG zelda
von von von von von von von vonam 15.10.2014 | 22:03
und noch ein link, hab ich doch gerne gemacht........ https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[…
Marionam 16.10.2014 | 13:32
Vielen Dank an alle die geantwortet haben. Das Arbeitsverhältnis ruhte seitdem ich berentet wurde. Erst wurde mir eine zeitlich befristete Rente gezahlt, jetzt erhalte ich die Rente auf Dauer. Der Arbeitgeber ist nicht zur Zahlung verpflichtet. Vielleicht kann sich der/die „Experte/in“ noch einmal dazu äussern. Vielen Dank. Marion
Marionam 16.10.2014 | 15:19
Vielen Dank. Nun nehmen wir einmal an, der Arbeitgeber würde eine Abfindung von 300.000 € (ist nicht ganz ernst gemeint) zahlen. Verstehe ich das richtig: Egal ob mein Arbeitsverhältnis ruht oder nicht und ob es Arbeitsentgelt ist oder nicht: Was mir im schlimmsten Fall passiert kann, dass die Rentenzahlung einmal ausgesetzt wird für den Monat, in dem ich die Abfindung ausgezahlt bekomme. Im nächsten Monat wird normal weiter gezahlt. Alles korrekt? Marion
Marionam 16.10.2014 | 16:46
vielen dank
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