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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente abgelehnt.

von erwin29.03.2016 | 06:12
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5 Antworten

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Guten Tag! Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt nun werde ich einen Widerspruch einlegen wenn dieser ebenfalls abgelehnt wird ... werde ich wohl vor das Sozialgericht ziehen müssen. Meine frage wäre wo der Gerichtsprozess dann statt finden würde? Ich bin Deutscher Staatsbürger und lebe aber seit ca.12 Jahren in Österreich ,normalerweise ist ja so ein Prozess bei den zuständigen Wohnungsamt also in Österreich da es sich hier aber um eine Deutsche Angelegenheit handelt würde ich gerne wissen ob der Prozess (die eventuelle Gerichtsverhandlung)in Deutschland statt finden würde. Besten Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Erwin,

die Antwort von *** vom heutigen Tage ist hilfreich und der Verweis auf den § 57 SGG (Sozialgerichtsgesetz) und hier auf den Absatz 3 als einschlägige Regelung ist korrekt.

Wörtlich heisst es dort:

„Hat der Kläger seinen Sitz oder Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland, so ist örtlich zuständig das Sozialgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat.“

Sie müssen das in Ihrem Fall zuständige Sozialgericht in Deutschland jedoch nicht selbst ermitteln.

Denn der Rentenversicherungsträger teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Widerspruch ebenso, wie die Ablehnung des Rentenantrages, in Form eines schriftlichen Bescheides mit

Bestandteil dieses Widerspruchsbescheides ist die sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung. Dort wird neben der Klagefrist auch das zuständige Sozialgericht mit Adresse genannt.

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4 Antworten

****am 29.03.2016 | 08:01
Hallo Erwin, siehe Auszug aus dem SGG SGG § 57 Örtlich zuständiges Sozialgericht Hat der Kläger seinen Sitz oder Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland, so ist nach § 57 Abs. 3 SGG das Sozialgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Sitz hat. Bei Klagen zum Beispiel gegen die Deutsche Rentenversicherung Nord ist in derartigen Fällen also das Sozialgericht Lübeck zuständig.
Schadeam 29.03.2016 | 08:07
Guten Morgen Erwin, Ist doch eigentlich vollkommen logisch dass ein Deutsches Gericht seine Verhandlungen in D abhält, oder? Die werden kaum einen Ausflug nach A (oder sonst wohin) machen, weil jemand der im Ausland lebt mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden ist.
Schadeam 30.03.2016 | 07:51
Lesen Sie bitte das bisher Geschriebene! Keine Stelle in Österreich entscheidet über deutsche Ansprüche. Das (deutsche) Sozialgericht entscheidet über die (deutsche) Rentenablehnung nach (deutschen) Gesetzen. Über mögliche österreichische Rentenansprüche, die sich aus Ihren Zeiten in Österreich berechnen, entscheidet die Verwaltung in Österreich nach den österreichischen Gesetzen, bzw. im Streitfall ein Gericht in Österreich. Es kann also sein, dass ein Land eine Rente wegen gesundheitlichen Gründen anerkennt und das andere Land die Rente ablehnt - das ist ein Risiko dem man sich aussetzt wenn man in verschiedenen Ländern arbeitet und Beiträge bezahlt. Und wenn beide Länder ablehnen, kann man in beiden Ländern vors jeweilige Sozialgericht gehen und dort sein vermeintliches Recht einklagen.
erwinam 30.03.2016 | 06:19
Hallo! Danke für die Antworten...die Frage die sich mir dann stellt wie soll ein Gericht oder ein Richter aus Österreich über Teilerwerbsminderungsrente oder volle Erwerbsminderungsrente entscheiden wenn es diese Gesetze bzw. Paragrafen in Österreich nicht gibt?
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