Hallo Darius, sofern Sie die Entscheidung zur Ihrer Erwerbsfähigkeit anzweifeln, bzw. nicht nachvollziehen können, bleibt Ihnen nur der vorgesehene Rechtsweg (Widerspruch), ggf. Klage, wenn der Widerspruch erfolglos sein sollte. Auf jeden Fall können Sie davon ausgehen, dass die Entscheidung der Rentenversicherung unter Einbeziehung sämtlicher ärztlicher Unterlagen, incl. des Rehaentlassungsberichtes und den Befunden Ihrer behandelnden Ärzte erfolgt ist. In der Regel erhält auch der Gutachter die hier vorliegenden ärztlichen Unterlagen zur Vorbereitung seiner Begutachtung, so das er Ihre Unterlagen aus diesem Grund nicht sehen wollte.