Sehr geehrter Herr Gröning,
sofern sich an den Gesamtumständen die zur Verrentung geführt haben, nichts geändert hat, ist eine Ablehnung der Weitergewährung doch eher unwahrscheinlich. Warten Sie doch erst einmal den Bescheid ab. Falls Sie dann doch einen ablehnenden Bescheid erhalten sollten, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und sofern notwendig auch zu klagen.
Bezüglich des Leistungskataloges von Arbeitsagentur und Jobcenter und der Frage, wann Sie sich melden müssen, wenden Sie sich bitte direkt an diese Stellen