Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Drüta,
bitte achten Sie auf die im Bescheid angegebene Widerspruchsfrist. Wenn Sie mind. 6 h tatsächlich arbeiten ist davon auszugehen, dass Ihr Leistungsvermögen über 6 Stunden liegt. Wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeitung um zu erfahren, welche Auswirkung eine Reduzierung Ihrer tatsächlichen Arbeit auf unter 6 Stunden auf Ihr Erwerbsminderungsrenten-Verfahren hätte. Bezüglich einer Krankschreibung wenden Sie sich an Ihren behandelten Arzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!
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