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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente abgelehnt weil ich zurzeit Vollzeit arbeite

von Drüta29.08.2024 | 16:19
639 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, weil ich mindestens 6 Stunden täglich tatsächlich arbeite. Die sozialmedizinische Stellungnahme bestätigt ein Leistungsvermögen unter 6 Stunden. Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, muss ich mich bis zur Entscheidung krankschreiben lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Drüta,

 

bitte achten Sie auf die im Bescheid angegebene Widerspruchsfrist.  Wenn Sie mind. 6 h tatsächlich arbeiten ist davon auszugehen, dass Ihr Leistungsvermögen über 6 Stunden liegt. Wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeitung um zu erfahren, welche Auswirkung eine Reduzierung Ihrer tatsächlichen Arbeit auf unter 6 Stunden auf Ihr Erwerbsminderungsrenten-Verfahren hätte. Bezüglich einer Krankschreibung wenden Sie sich an Ihren behandelten Arzt.

 

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!

 

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8 Antworten

Renteam 29.08.2024 | 16:22
mit Ihrer Vollzeitarbeit widerlegen Sie ja eindrucksvoll, dass Sie erwerbsgemindert sind
Drütaam 29.08.2024 | 16:25
Gebe Ihnen vollkommen recht Aber Teilzeit AU gibt’s ja nicht Antrag auf Teilzeit ist auch gestellt Wollte nur die Entscheidung abwarten
Renteam 29.08.2024 | 16:36
Hilft nur ein Widerspruch ua. mit der Begründung, dass Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit gearbeitet haben. Natürlich mit Belegen von Ärzten
Mitraam 29.08.2024 | 17:11
Ich würde bereits im Widerspruchsverfahren meine Stunden reduzieren. Davon mal abgesehen hab ich auch Vollzeit gearbeitet, war häufig krankgeschrieben und habe eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten. Aber spätestens im Widerspruchsverfahren würde ich einen Arbeitsvertrag mit 5 Stunden oder so präsentieren.
Drütaam 30.08.2024 | 02:30
Hallo, 1.kann ich das „heilen“, indem ich jetzt AU-Bescheinigungen vorlege? Wird die DRV über meine Krankschreibungen informiert bzw. kann sie Auskunft von der Krankenkasse erhalten?
xyam 30.08.2024 | 07:26
Sie gleuben doch nicht ernsthaft, daß Sie mit Ihrer Einstellung hier für Sie zielführende Antworten erwarten.
Drütaam 30.08.2024 | 08:17
Ok, dann reiche ich die vorhandenen AUs nach und warte ab. (Ich weiß nicht, was Sie mit meiner Einstellung meinen, aber ist ja auch egal)
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