Hallo Drüta,
bitte achten Sie auf die im Bescheid angegebene Widerspruchsfrist. Wenn Sie mind. 6 h tatsächlich arbeiten ist davon auszugehen, dass Ihr Leistungsvermögen über 6 Stunden liegt. Wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeitung um zu erfahren, welche Auswirkung eine Reduzierung Ihrer tatsächlichen Arbeit auf unter 6 Stunden auf Ihr Erwerbsminderungsrenten-Verfahren hätte. Bezüglich einer Krankschreibung wenden Sie sich an Ihren behandelten Arzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!