Hallo Heinz,
grundsätzlich kann der Erwerbsminderungsrentenantrag während der Widerspruchsfrist vollständig zugunsten der Altersrente zurückgenommen werden. Es lohnt sich in jedem Fall hier einen fristwahrenden Widerspruch einzulegen. Zur Fristwahrung reicht ein unbegründetes, freies Anschreiben aus.
Allerdings sind die Bedenken vom User "EM" ebenfalls begründet: wurden in der Zwischenzeit Sozialleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld gezahlt, können die jeweiligen Stellen das Gestaltungsrecht bzgl. einer solchen Rücknahme einschränken. In diesem Fall sollten Sie die Rücknahme zuerst mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger abklären.
Je nach Rückmeldung von diesen anderen Stellen können Sie alternativ die Rücknahme des EMR Antrages als "Begründung" nachreichen oder von dem Widerspruch absehen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten haben, sind Sie gezwungen, die Erwerbsminderungsrente zu akzeptieren, da Krankenkasse oder AfA einen rückwirkenden Erstattungsanspruch auf die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente haben. Sie müssten also eine geplante Ablehnung mit den genannten Stellen abklären.
Ich hab extra geschrieben dass ich alles aus der Vollzeit beantragt habe. Keiner will was von mir
Ich hab extra geschrieben dass ich alles aus der Vollzeit beantragt habe. Keiner will was von mir
Ich hab extra geschrieben dass ich alles aus der Vollzeit beantragt habe. Keiner will was von mir
Vollzeitbeschäftigung schließt Krankengeldbezug nicht aus. Besser mal überlegen, bevor Sie hier unangemessen reagieren, obwohl man Ihnen sachlich geantwortet hat. Individuen wie Sie, fühlen sich auch nur in der Anonymität stark.🤦♂️
Ja, dann ist doch alles gesagt oder verstehen Sie die Antworten nicht?
Genau wie Sie, Sie Möchtegern-Oberlehrer 🙈
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