Hallo Heinz,
grundsätzlich kann der Erwerbsminderungsrentenantrag während der Widerspruchsfrist vollständig zugunsten der Altersrente zurückgenommen werden. Es lohnt sich in jedem Fall hier einen fristwahrenden Widerspruch einzulegen. Zur Fristwahrung reicht ein unbegründetes, freies Anschreiben aus.
Allerdings sind die Bedenken vom User "EM" ebenfalls begründet: wurden in der Zwischenzeit Sozialleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld gezahlt, können die jeweiligen Stellen das Gestaltungsrecht bzgl. einer solchen Rücknahme einschränken. In diesem Fall sollten Sie die Rücknahme zuerst mit dem jeweiligen Sozialleistungsträger abklären.
Je nach Rückmeldung von diesen anderen Stellen können Sie alternativ die Rücknahme des EMR Antrages als "Begründung" nachreichen oder von dem Widerspruch absehen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam