Guten Tag Jens Kamper,
Anträge auf Erwerbsminderungsrente können aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden, etwa weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (wie die erforderliche Wartezeit oder das Vorliegen von 3 Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung) nicht erfüllt sind oder auch weil die medizinischen Einschränkungen nicht als schwerwiegend genug für eine Erwerbsminderung eingestuft werden.
Die sozialmedizinische Begutachtung erfolgt nach einheitlichen und nachvollziehbaren Maßstäben auf Basis von Leitlinien, die Sie hier einsehen können: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html
„Gutachter sind nicht behandelnde Ärzte, die die Anliegen der Antragsteller unterstützen, vielmehr erfüllen sie die Funktion von objektiven und neutralen Sachverständigen. Subjektive Einschätzungen, Interpretationen oder Vermutungen müssen als solche erkennbar gemacht werden. Was nicht objektiv ist, darf auch nicht als objektiv dargestellt werden. Gutachter müssen einfühlsam, gute Zuhörer, aber auch Beobachter sein. Sie sollten auch in schwierigen Begutachtungssituationen den Probanden das Gefühl vermitteln, dass sie auf eine vorurteilsfreie Beurteilung vertrauen können. Sie müssen vermeiden, dass die Probanden durch ihr persönliches Verhalten während der Gutachtenerstellung Anlass haben könnten, das Ergebnis der Begutachtung in Zweifel zu ziehen. Bei der Feststellung der Erwerbsminderung handelt es sich um eine juristische Entscheidung. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Fragen nach der beruflichen Verweisbarkeit und das Fehlen eines sogenannten Teilzeitarbeitsplatzes müssen juristisch mit berücksichtigt werden. Gutachter sollten sich als medizinische Sachverständige ausschließlich auf medizinische Angaben beschränken.“
Die Aussage, dass die „Gutachter sehr schnell zu einer Ablehnung des Antrags kommen“ ist insofern nicht nachvollziehbar.
Diese Frage in einem anonymen Forum bestätigt wieder mal den niedrigen Intelligenzquotienten eines Antragsstellers, der nicht erkennen will, dass jede Entscheidung individuell getroffen wird und hier nicht ausdiskutiert wird.
Vielen Dank für die ehrliche Antwort, die Statistiken und die Handlungsweise in der deutschen Rentenversicherung sprechen tatsächlich ihre eigenen Bände.
Also heißt es für mich dann Anwalt nehmen Augen zu und durch.
Und ich hatte in einem anderen thread ungelesen, dass man so Begutachtung von der DRV auf jeden Fall eine Begleitperson mitnehmen soll., ist dies wirklich so wichtig ?
Sie haben schon Ihre EM-Rente bewilligt bekommen und wollen nun den Weiterbewilligungsnatrag stellen. Machen Sie das doch und warten geduldig ab, wie jeder andere auch.
Mit Spekulationen kommen Sie nicht weiter.
Machen Sie sich keine Sorgen nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit die Sie besesitzen.
Verhalten Sie sich normal.
Und bitte nehmen Sie eine Begleitpersonen mit. Sie haben das Recht dadrauf nutzen Sie dieses Recht.
Bei meiner letzten Begutachtung, die leider negativ ausfiel, wurde eine Begleitpersonen im Vorhinein abgelehnt und mir gesagt, dass es nicht möglich wäre, diese mitzunehmen. Ich bin am überlegen, jetzt vor dem Sozialgericht zu klagen und mir einen Anwalt zu nehmen.
Können Sie mir Informationen dazu geben, wo es beschrieben steht, dass man eine Begleitpersonen mitnehmen darf?
Bei meiner letzten Begutachtung, die leider negativ ausfiel, wurde eine Begleitpersonen im Vorhinein abgelehnt und mir gesagt, dass es nicht möglich wäre, diese mitzunehmen. Ich bin am überlegen, jetzt vor dem Sozialgericht zu klagen und mir einen Anwalt zu nehmen.
Können Sie mir Informationen dazu geben, wo es beschrieben steht, dass man eine Begleitpersonen mitnehmen darf?
Sie gehören zu Mr. Right, der gestern sein Unwesen hier im Forum trieb. Vielleicht sind Sie es auch selbst.
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