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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Ablehnung

von Jens Kamper29.08.2025 | 09:12
1347 Ansichten
12 Antworten
Die statistischen Zahlen zeigen, dass rund 42–45 % aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente in Deutschland von der Deutschen Rentenversicherung zunächst abgelehnt werden. Besonders auffällig ist zudem, dass viele dieser Anträge erst nach einem Widerspruchsverfahren oder sogar erst vor dem Sozialgericht genehmigt werden – im Widerspruch sind etwa 20 % erfolgreich, bei einer Klage vor dem Sozialgericht steigt die Erfolgsquote auf 20–30 %, und bei fachlicher Unterstützung (zum Beispiel durch Sozialverbände) liegt die Erfolgsquote teilweise sogar bei bis zu 50 %. Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne nachfragen, warum die Ablehnungsquote bei Erstentscheidungen so hoch ist. Wie erklärt sich dieser hohe Anteil abgelehnter Anträge und wieso werden so viele Anspruchsberechtigte erst nach langwierigen Verfahren oder gerichtlichem Klageweg anerkannt? Gibt es bestimmte medizinische oder formale Kriterien, die hier besonders entscheidend sind, oder wären Veränderungen im Prüfverfahren sinnvoll, um berechtigte Fälle schneller anzuerkennen? Statistisch gesehen wird fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Besonders problematisch sind in diesem Zusammenhang die von der DRV beauftragten eigenen Gutachter: Es wird immer wieder berichtet, dass diese Gutachter sehr schnell zu einer Ablehnung des Antrags kommen, häufig ohne tiefgehende oder individuelle medizinische Prüfung und oftmals, ohne die Beurteilung der behandelnden Fachärztinnen und Fachärzte ausreichend zu berücksichtigen. Dies führt dazu, dass zahlreiche berechtigte Anträge abgelehnt werden und Betroffene erst nach Widerspruch oder einem Verfahren vor dem Sozialgericht, das meist mit neuen und unabhängigen Gutachten einhergeht, doch noch eine Rente zugesprochen bekommen. Angesichts dieser Praxis stellt sich die Frage: Warum setzen die Gutachter der Rentenversicherung oftmals so schnell auf Ablehnung, anstatt eine umfassende und individuelle Beurteilung jedes Einzelfalls vorzunehmen? Wie rechtfertigt sich diese hohe Ablehnungsquote bei erstmaligen Anträgen angesichts der Tatsache, dass viele dieser Fälle später durch unabhängige Gutachter oder Gerichte doch als berechtigt anerkannt werden? Diese Fragen belastet mich gerade sehr, weil ich in Zukunft wieder ein Gutachtertermin habe. Ich bitte um Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2025 | 10:39

Guten Tag Jens Kamper,

 

Anträge auf Erwerbsminderungsrente können aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden, etwa weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (wie die erforderliche Wartezeit oder das Vorliegen von 3 Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung) nicht erfüllt sind oder auch weil die medizinischen Einschränkungen nicht als schwerwiegend genug für eine Erwerbsminderung eingestuft werden.

 

Die sozialmedizinische Begutachtung erfolgt nach einheitlichen und nachvollziehbaren Maßstäben auf Basis von Leitlinien, die Sie hier einsehen können: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html

„Gutachter sind nicht behandelnde Ärzte, die die Anliegen der Antragsteller unterstützen, vielmehr erfüllen sie die Funktion von objektiven und neutralen Sachverständigen. Subjektive Einschätzungen, Interpretationen oder Vermutungen müssen als solche erkennbar gemacht werden. Was nicht objektiv ist, darf auch nicht als objektiv dargestellt werden. Gutachter müssen einfühlsam, gute Zuhörer, aber auch Beobachter sein. Sie sollten auch in schwierigen Begutachtungssituationen den Probanden das Gefühl vermitteln, dass sie auf eine vorurteilsfreie Beurteilung vertrauen können. Sie müssen vermeiden, dass die Probanden durch ihr persönliches Verhalten während der Gutachtenerstellung Anlass haben könnten, das Ergebnis der Begutachtung in Zweifel zu ziehen. Bei der Feststellung der Erwerbsminderung handelt es sich um eine juristische Entscheidung. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Fragen nach der beruflichen Verweisbarkeit und das Fehlen eines sogenannten Teilzeitarbeitsplatzes müssen juristisch mit berücksichtigt werden. Gutachter sollten sich als medizinische Sachverständige ausschließlich auf medizinische Angaben beschränken.“

 

Die Aussage, dass die „Gutachter sehr schnell zu einer Ablehnung des Antrags kommen“ ist insofern nicht nachvollziehbar. 

11 Antworten

Jens Kamperam 29.08.2025 | 09:33
Was soll das? schrieb

Diese Frage in einem anonymen Forum bestätigt wieder mal den niedrigen Intelligenzquotienten eines Antragsstellers, der nicht erkennen will, dass jede Entscheidung individuell getroffen wird und hier nicht ausdiskutiert wird.

Guten Tag, Oben steht mein Name. Sie haben leider keinen Namen angegeben. Ich finde es aber sehr charmant, dass Sie behaupten, ich einen niedrigen Intelligenzquotienten. Bitte antworten Sie auf meine Frage, oder unterlassen Sie ihre intolerante und beleidigende Aussagen. Vielen Dank
Jens Kamperam 29.08.2025 | 09:49
RW schrieb

Sie haben schon Ihre EM-Rente bewilligt bekommen und wollen nun den Weiterbewilligungsnatrag stellen. Machen Sie das doch und warten geduldig ab, wie jeder andere auch.

Mit Spekulationen kommen Sie nicht weiter.

Ja, da haben sie tatsächlich recht. Ich habe aber immer noch ein Trauma von der ersten Antragstellung, weil es unendlich lange gedauert hat, sich vor das Sozialgericht gezogen hat und erst als ein gerichtlich bestellter Gutachter entschieden hatte, habe ich die volle Erwerbsminderung bekommen. In der Zeit hatte ich mehrere Nervenzusammenbrüche und der ganze Druck kommt langsam wieder. Ich weiß nicht, wieso die deutsche Rentenversicherung, das den Leuten antut.
Mr.Rightam 29.08.2025 | 09:51
Machen Sie sich keine Sorgen nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit die Sie besesitzen. Verhalten Sie sich normal. Und bitte nehmen Sie eine Begleitpersonen mit. Sie haben das Recht dadrauf nutzen Sie dieses Recht.
Marc T. am 29.08.2025 | 09:57
Mr.Right schrieb

Machen Sie sich keine Sorgen nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit die Sie besesitzen.

Verhalten Sie sich normal.

Und bitte nehmen Sie eine Begleitpersonen mit. Sie haben das Recht dadrauf nutzen Sie dieses Recht.

Bei meiner letzten Begutachtung, die leider negativ ausfiel, wurde eine Begleitpersonen im Vorhinein abgelehnt und mir gesagt, dass es nicht möglich wäre, diese mitzunehmen. Ich bin am überlegen, jetzt vor dem Sozialgericht zu klagen und mir einen Anwalt zu nehmen. Können Sie mir Informationen dazu geben, wo es beschrieben steht, dass man eine Begleitpersonen mitnehmen darf?
Mr.Rightam 29.08.2025 | 09:59
Marc T. schrieb

Bei meiner letzten Begutachtung, die leider negativ ausfiel, wurde eine Begleitpersonen im Vorhinein abgelehnt und mir gesagt, dass es nicht möglich wäre, diese mitzunehmen. Ich bin am überlegen, jetzt vor dem Sozialgericht zu klagen und mir einen Anwalt zu nehmen.

Können Sie mir Informationen dazu geben, wo es beschrieben steht, dass man eine Begleitpersonen mitnehmen darf?

Ja, bei Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dürfen Sie grundsätzlich eine Begleitperson mitnehmen, insbesondere wenn die Begutachtung als belastend empfunden wird. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, um das Persönlichkeitsrecht der zu Begutachtenden zu schützen. Eine Begleitung kann nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Gutachter abgelehnt werden, etwa wenn sie die unbeeinflusste medizinische Untersuchung stören würde. Grundsatzentscheidung des BSG: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Begleitpersonen grundsätzlich zulässig sind, um den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auszugleichen. Informieren Sie die DRV: Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger Ihren Wunsch nach einer Begleitperson frühzeitig mit.
Uweam 29.08.2025 | 10:01
Marc T. schrieb

Bei meiner letzten Begutachtung, die leider negativ ausfiel, wurde eine Begleitpersonen im Vorhinein abgelehnt und mir gesagt, dass es nicht möglich wäre, diese mitzunehmen. Ich bin am überlegen, jetzt vor dem Sozialgericht zu klagen und mir einen Anwalt zu nehmen.

Können Sie mir Informationen dazu geben, wo es beschrieben steht, dass man eine Begleitpersonen mitnehmen darf?

Zur Begutachtung im sozial Gerichtsverfahren gibt es Urteile. D.h. aber noch lange nicht dass der Gutachter diese umsetzt. Und meine Rente ist ratzfatz durchgegangen. Es gibt eine Statistik viele Rente werden auch abgelehnt wegen mangelnder Mitwirkung und nicht erfüllten Versicherungszeiten.
Linaam 29.08.2025 | 10:05
Bei mir war’s leider ähnlich. Der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung hat gesagt, dass ich voll arbeitsfähig bin. Obwohl ich mich seit über zehn Jahren in psychologischer Behandlung befinde und mehrere Zwangseinweisung hinter mir habe. Und in einer betreuten Wohneinrichtung wohne. Vor dem Sozialgericht wurde ein anderes Gutachten erstellt. Dieses hat mich als komplett arbeitsunfähig unter 3 Stunden geschrieben. Mein Anwalt hat zu mir gesagt, dass das wohl normal wäre, dass die Gutachter, die im Namen der DRV die Gutachten erstellen, tendenziell eher dazu abgeneigt sind, jemanden arbeitsunfähig zu schreiben. Ich wünsche dir viel Glück lass den Kopf nicht hängen.
Jens Kamperam 29.08.2025 | 10:07
Jann schrieb

Sie gehören zu Mr. Right, der gestern sein Unwesen hier im Forum trieb. Vielleicht sind Sie es auch selbst.

Was soll das bedeuten ? Ich kann diese Aussage leider nicht nachvollziehen. Können Sie mir eventuell auf meine Frage antworten?
Zahid am 29.08.2025 | 10:24
Weil sie Kosten einsparen wollen und hoffen, dass die Leute irgendwann aufgeben. Sie versuchen es, den Leuten möglichst schwer zu machen, damit die meisten Leute weiter im Sozialsystem Bürgergeld erhalten und die Rentenversicherung für diese Kosten nicht aufkommen muss.
Max am 29.08.2025 | 10:30
Nicht umsonst hat die deutsche Rentenversicherung einen Gutachterpool mit denen Sie immer zusammen arbeitet. Es ist tatsächlich so, als hätte eine Werkstatt Ihren eigenen TÜV und würde entscheiden, welches Auto verkehrssicher ist. Anders kann ich mir es nicht erklären, dass sehr viele Gutachten vor dem Sozialgericht genau andersrum ausfallen. Ist schon ziemlich auffällig.
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