Hallo Elfriede62,
ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage mit dem Verweis auf die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle", Seite 16 und 18 beantwortet ist. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, gerne her damit.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
Vielen Dank für die Antwort. Ich verstehe aber das Thema Zurechnungszeit leider so noch nicht.
In der Rentenauskunft steht ja drin, dass sich die Zeit (nicht die durchschn.Bewertung) verringert. Was hat eine Verringerung der Zurechnungszeit für Folgen?
Das bei einer Verringerung des Durchschnitts wegen weniger Verdienst/Beiträgen zu rechnen ist habe ich verstanden, danke.
Danke für den Hinweis zur max. Dauer einer EMR.
Wenn es die EMR nur bis zur Regelaltergrenze gibt, gilt das dann evt. auch für andere Rentenmöglichkeiten z.B. auf vorgezogene Rente ab 63, kann man mich dazu zwingen in eine vorgezogene Rente vor der Regelaltersrente zu gehen wenn EMR beantragt ist oder gezahlt wird.
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