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Erwerbsminderungsrente Abschläge vor 60

von Yogi01.04.2007 | 18:05
1627 Ansichten
5 Antworten
Gibt es schon eine Entscheidung ob die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente vor dem 60 Lebensjahr zulässig sind? siehe Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_5252/DRV/de/Inhalt/… Wenn man vor dem 60 Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente bekommt. Gibt es da jetzt Abschläge? Wenn ja wie hoch sind diese?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.04.2007 | 15:41

Die Musterprozesse bezüglich der Abschläge bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind noch nicht abgeschlossen.

Für jeden Monat des vorzeitigen Bezuges einer Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahres fällt ein Abschlag von 0,3 % an . Der Abschlag ist auf maximal 10,8 % begrenzt.

Moderatoren-Antwortam 02.04.2007 | 15:42

Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten sind gesetzlich vorgesehen und somit zu durchzuführen.

Solange keine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfolgt, hat der gesetzliche Rentenversicherungsträger keine andere Möglichkeit.

Eine Entscheidung über die laufenden Musterprozesse ist nicht absehbar.

3 Antworten

KSCam 01.04.2007 | 18:18
1) nein 2) ja 10,8%
Yogiam 01.04.2007 | 18:35
Steht schon fest wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist? Aber so lange das nocht nicht geklärt ist darf doch der Abschlag von 10,8% nicht erhoben werden. Warum wird er jetzt trotzdem bei den Erwerbsminderungsrenten vor dem 60 Lebensjahr erhoben obwohl das Urteil noch offen ist?
Unbekanntam 01.04.2007 | 22:15
Die Rentenversicherungsträger haben einheitlich beschlossen, diesem Urteil bis auf weiteres nicht zu folgen und entschieden das Ergebnis weiterer Musterprozesse abzuwarten. Je nach dem, wie schnell die Gerichte entscheiden, kann es auch noch Jahre dauern. Bisdahin wird diese Rente mit Abschlag gezahlt. Stellen Sie vorsorglich einen Überprüfungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
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