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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Änderungen zum 01.07.2014

von rabbit22.05.2014 | 08:37
1283 Ansichten
7 Antworten

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guten tag, antrag auf em-rente wurde anfang 2014 gestellt. bewilligungsbescheid erwarte ich eigentlich "jeden tag". wenn ich die reform zum 01.07.2014 richtig verstehe, profitiere ich nur dann, wenn die bewilligung am oder nach dem 01.07.2014 erfolgt. ist dem so oder gibt es übergangsregelungen ( oder erteilt die DRV bis 30.06. keine bewilligungen mehr ) für bereits gestellte und noch nicht entschiedene anträge ? gibt es einspruchsmöglichkeiten, um eine wirksamkeit des bescheides nach inkrafttreten der reforn zu erreichen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rabbit,

nach dem Gesetzesvorhaben ist der Beginn der Erwerbsminderungsrente für die Anwendung des Rechts ("alt" oder "neu") maßgeblich.

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6 Antworten

GroKoam 22.05.2014 | 09:20
Pech gehabt.
geliam 22.05.2014 | 09:36
bescheid gilt ab zeitpunkt der Antragstellung
Schadeam 22.05.2014 | 10:05
Es hängt vom Rentenbeginn ab und den können Sie kaum mehr beeinflussen, wenn der Antrag bereits seit Monaten läuft.
GroKoam 22.05.2014 | 10:48
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Pech gehabt.
Guten Morgen Plagiator. Bist Du zu doof einen eigenen Nick zu kreieren.
Wieso doof? Machten doch Schavan und von Gutenberg auch. Schavan ist jetzt sogar deutsche Botschafterin beim Vatikan und buhlt beim Papst!
GroKoam 22.05.2014 | 14:06
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Guten Morgen Plagiator. Bist Du zu doof einen eigenen Nick zu kreieren.
Wieso doof? Machten doch Schavan und von Gutenberg auch. Schavan ist jetzt sogar deutsche Botschafterin beim Vatikan und buhlt beim Papst!
Anscheinend waren die auch zu doof sonst wäre es nicht aufgedeckt worden.
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