Hallo Lore,
für eine Erwerbsminderungsrente müssen bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt werden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Wie die Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt werden, erfahren Sie in diesem Faltblatt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html
Wir empfehlen Ihnen, sich für eine individuelle Beratung an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden.