Hallo Alexander,
ausschließlich im Rahmen der sogenannten Gesamtleistungsbewertung bleibt immer der volle Zeitraum von 4 Jahren unberücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert aus der Vergleichsbewertung ergibt.
Das heißt aber keinesfalls, dass Ihnen die "zwei guten Jahre" vor dem Krankengeldbezug für die Rentenberechnung als solche verloren gehen. Sie bleiben unverändert in vollem Umfang Bestandteil der gesamten Rentenberechnung.