Hallo, Stephanie,
bei der Berechnung der Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung ist es ausgeschlossen, dass Ihr Einkommen / Vermögen auf die Rentenhöhe Ihres Partners Einfluss hat.
Die Rente Ihres Partners wird unabhängig von Ihrem Einkommen berechnet und ausgezahlt.
Für den Fall, dass Ihr Partner bei einem anderen Sozialleistungsträger (z.B. Grundsicherung) beantragt und Sie leben gemeinsam in einem Haushalt, könnte dies Einfluss auf die Gewährung der beantragten Leistungen haben.