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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente / Anrechnung Vermögen

von Stephanie10.08.2016 | 12:19
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Lebensgefährte, mit dem ich derzeit nicht in einer gemeinsamen Wohnung, lebe erhält volle Erwerbsminderungsrente und noch eine Zusatzrente über seinen Arbeitgeber. Würde bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente mein Vermögen angerechnet werden, wenn wir gemeinsam in einer Wohnung leben oder käme das nur zum Tragen wenn mein Lebensgefährte zusätzlich noch Grundsicherung (Hartz IV) beantragen würde? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage. Freundliche Grüße Stephanie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Stephanie,

bei der Berechnung der Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung ist es ausgeschlossen, dass Ihr Einkommen / Vermögen auf die Rentenhöhe Ihres Partners Einfluss hat.

Die Rente Ihres Partners wird unabhängig von Ihrem Einkommen berechnet und ausgezahlt.

Für den Fall, dass Ihr Partner bei einem anderen Sozialleistungsträger (z.B. Grundsicherung) beantragt und Sie leben gemeinsam in einem Haushalt, könnte dies Einfluss auf die Gewährung der beantragten Leistungen haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 10.08.2016 | 12:29
Vermögen eines Lebensgefährten spielt für die EM Rente keine Rolle, eigenes Vermögen ebenso nicht. Was Grundsicherung und Jobcenter betrifft, erkundigen Sie sich ggfls. dort.
Hey Yaam 10.08.2016 | 12:44
Leistungsbezüge, die sich nach Bedürftigkeit richten (z.B. Leistungen nach SGB II und SGB XII) richten sich sowohl nach Vermögen als auch nach der Bedarfsgemeinschaft. Auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) hat Ihr Einkommen/Vermögen keinen Einfluss.
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