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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente (Antrag)

von Mirja13.12.2012 | 12:26
2077 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich warte nun schon ganz lange auf meinen Rentenbescheid. Bereits im Oktober bekam ich einen Antrag der DRV, zwecks Wahl des Rentenbeginnes. Seitdem passiert leider nicht mehr sehr viel, wobei ich mich nicht beschweren will - es dauert halt eine gewisse Zeit, das ist mir klar. Nun bekam ich heute einen Anruf einer Sachbearbeiterin der DRV, weil sie noch eine Frage hätte. Sie wäre wohl gerade dabei, die Erstattungsansprüche der KK und der Arbeitsagentur zu prüfen. Beide hätten sich immer noch nicht gemeldet, zwecks Erstattung, was sie nicht versteht und ich auch nicht. Jedenfalls meinte sie abschließend, sie würde den Vorgang jetzt fertigmachten, sodass er geprüft wird und ich dann umgehend meinen Bescheid erhalten werde. Kann das nun wirklich relativ schnell erfolgen oder muss die DRV warten, bis die KK und die Arbeitsagentur ihre Ansprüche gemeldet haben? Viele Grüße Mirja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mirja,

da Ihnen ihre Sachbearbeiterin bereits zugesagt hat, dass Sie den Bescheid umgehend erhalten, gehe ich davon aus, dass der Bescheid Ihnen in Kürze zugeht.

Für die Erteilung des Rentenbescheides ist es nicht erforderlich, die Anmeldung der Erstattungsansprüche seitens der KK bzw. Arbeitsagentur abzuwarten. Wie Sie schon richtig erläutert haben wird die Nachzahlung Ihrer Rente zunächst einbehalten. Sobald die KK und die Arbeitsagentur ihre Erstattungsansprüche geltend gemacht haben, kann die Nachzahlung abgerechnet werden.

Sollte der Bescheid weiter auf sich warten lassen, rate ich Ihnen, sich erneut telefonisch bei Ihrer Sachbearbeiterin zu erkundigen.

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5 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 13.12.2012 | 12:35
Höchstwahrscheinlich wird nun bis zu einem bestimmten Datum die Rente komplett einbehalten wegen der Erstattungsansprüche. Daher ist davon auszugehen, dass Ihnen der Bescheid nun sehr zeitnah zugeht
Mirjaam 13.12.2012 | 12:42
Vielen Dank, das wäre eine große Erleichterung für mich. Dass die Rentenzahlungen, die rückwirkend gezahlt werden, für die KK/Arbeitsagentur einbehalten werden, wusste ich. Mir ging es nur um die monatlichen (aktuellen) Rentenzahlungen.
Mirjaam 13.12.2012 | 15:58
Dann bin ich beruhigt - vielen Dank. Ich hatte so große Angst, dass es jetzt wieder etliche Woche dauert, wenn der Antrag jetzt zur Prüfung geht.
=//=am 13.12.2012 | 16:28
... wenn doch der Bescheid noch gar nicht erteilt wurde, verstehe ich nicht, dass man die ANMELDUNG des EA abwartet! Aus den Akten ist doch in der Regel ersichtlich, von welcher Stelle (KK, AfA o.ä.) der Versicherte Leistungen erhält. Und die Abrechnung kann ja erst NACH der Bescheidserteilung erfolgen, wenn die Rentenbeträge bekannt sind. Seltsame und umständliche Arbeitsweise kann ich da nur sagen.
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