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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Antrag & Einkommen

von Amy02.03.2018 | 07:47
509 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, im Sommer 2017 habe ich die EM Rente beantragt und der Termin beim Gutachter war im Januar. Gestern erhielt ich Post, ich möchte bitte mitteilen welche Einkünfte ich seit Ende meines ALG1 habe. ( ALG1 lief zum 30.09.17 aus) Seither ärgere ich mich mit dem Jobcenter rum, wegen ALG2, wo ich noch kein Geld bekommen habe, da ich im Wiederspruchsverfahren festhänge. Mittlerweile läuft es über das Sozialgericht... Gestern rief ich bei der RV an und teilte das auch so mit. Bekomme lediglich Kindergeld. Gestern Abend, kam mir aber der Gedanke, ob ich das Gehalt von meinem Mann hätte angeben müssen. Ich blicke nicht durch, wann wir „ zusammen berechnet „ werden und wann nicht. Will nichts unterschlagen, sollte ich noch mal bei der RV anrufen?? Wozu wird das abgefragt? Von meiner Krankenkasse weiß ich, das ich seit 1.10.17 über die RV Krankenversichert bin, hat es was damit zu tun? Ich hätte nie damit gerechnet, dass es bis jetzt kein positiven Bescheid vom Jobcenter gibt. Das ist alles neu für mich. Was muss ich alles beachten? Für hilfreiche Antwort, wäre ich sehr dankbar. Behörden, Papierkram und „ Kontakt „ fallen mir schwer. Falls es wichtig ist, bin 1983 geboren. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Amy,

wie die anderen User schon mitgeteilt haben, kommt es für die Rentenversicherung nur auf Ihr eigenes Einkommen an.

Aus welchem Grund Sie die Anfrage genau erhalten haben, darüber lässt sich hier im Forum nur spekulieren und hilft Ihnen in Ihrer konkreten Situation auch nicht weiter.

Bitte warten Sie den Rentenbescheid ab.

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3 Antworten

Amyam 02.03.2018 | 08:11
Hallo Rentenschmied, Lieben Dank für die Antwort. Das dass Einkommen meines Mannes nicht dazugehört beruhigt mich schon sehr. Ich hätte ungern Ärger, wenn ich falsche ( versehentlich) Angegeben gemacht hätte. Ich mache mir erstmal keine allzugroßen Hoffnungen, wegen einem positiven Bescheid. Ich befürchte eine Ablehnung erstmal pauschal zu erhalten. Leider. LG
Rentenschmiedam 02.03.2018 | 07:58
Guten Morgen, Nein das Einkommen Ihres Mannes interessiert die RV hierbei nicht. Es ist davon auszugehen, dass die Sachbearbeitung vor der Bescheiderteilung (egal ob Bewilligung oder Ablehnung!) das Versicherungskonto klären will welches insofern ab Oktober 2017 ja eine Lücke hat. Es bleibt aber Spekulation was noch dahinter stecken kann, denkbar wäre im Falle einer Bewilligung noch ob eine Einkommensanrechnung ab Rentenbeginn geprüft werden muss oder ob evtl. ein Erstattungsanspruch besteht (z.Bsp. Alogeld II, Krankengeld, Alogeld I) und man insofern die Rentennachzahlung einbehalten und diese Stellen zur Übersendung einer Bezifferung des Erstattungsanspruches auffordern muss. Leider weiß man so wenig! Entweder rufen Sie die Sachbearbeitung an wo man Ihnen aber wohl wegen Datenschutz und Rechtsmittelsicherheit keine konkreten Auskünfte geben wird oder Sie warten ab und hoffen das Beste. Beste Grüsse
so wie ich das seheam 02.03.2018 | 09:00
Es könnte evt. darauf hindeuten, dass eine EM-Rente bewilligt wird. Vor jeder Bewilligung wird immer vorher abgefragt, ob es noch irgend welche Einkommen gibt (auch rückwirkend, da die Rente ja ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit bewilligt wird), die dann auf die EM-Rente angerechnet werden. Das Einkommen des Partners wird, wie schon gesagt, auf keinen Fall angerechnet (DRV ist nicht das Jobcenter!). Alles Gute für Sie!
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