Hallo Nordlicht, wenn Sie die Reha nicht antreten können, weil die Patientenaufnahme zurzeit gestoppt ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Weitere Ausführungen finden sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/reha-kliniken-reagieren-auf-corona-krise.html Wenn Sie die Reha nicht antreten möchten, die Rehaeinrichtung die Durchführung der Reha aber anbietet, sollten Sie sich, bevor Sie sich entscheiden die Reha nicht anzutreten, an Ihre Krankenversicherung wenden.
Nach dem Anspruchsende (Krankengeld) dürften Sie Anspruch auf die Nahtlosigkeitsleistungen (Arbeitslosengeld) von der Agentur für Arbeit haben.