Hallo Lucy,
wenn Sie mindestens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können und gleichzeitig arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Das bedeutet, Sie können dann wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, auch wenn Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
ich habe noch eine Frage, wieso kann mein AG einen Teilzeitarbeitsplatz ablehnen? Der AG hätte doch die Möglichkeit, aus 1 Arbeitsplatz 2 Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen...
Gibt es nicht sogar ein Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz?
Hat man als Schwerbehinderter mit 50 % GdB mehr Chancen?
Viele Grüße
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