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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Arbeitgeber wird befragt, bzw. muss Vordruck ausfüllen

von Lucy24.03.2022 | 16:13
1880 Ansichten
4 Antworten
Hallo zusammen, ich habe einen Anruf von der Rentenversicherung wegen meines Antrages auf Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Dame von der Rentenversicherung meinte, wenn ihr Arbeitgeber eine Teilzeitstelle für Sie hat, dann bekommen Sie eine Teil-Erwerbsminderungsrente, wenn er keine hat, bekommen Sie eine Voll-Erwerbsminderungsrente. Also entscheidet der Arbeitgeber, ob ich eine Teil-oder Voll-Erwerbsminderungsrente erhalten. Ob ich krankheitsbedingt eine Teil-oder Voll-Erwerbsminderungsrente erhalte zählt nicht? Außerdem was ist mit dem Datenschutz? Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtlich okay? Viele Grüße Lucy

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.03.2022 | 17:21

Hallo Lucy,

wenn Sie mindestens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können und gleichzeitig arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Das bedeutet, Sie können dann wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, auch wenn Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Ahaam 24.03.2022 | 17:07
Sollten Sie unter 3 Stunden belastbar sein und die Rente aufgrund medizinischer Gründe gewährt werden, dann erhalten Sie auch die volle EMR. Kommt die DRV zu der Erkenntnis, dass Sie zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig sind, dann ist die Abfrage beim Arbeitgeber wichtig, ob Sie dort Teilzeit einsetzbar sind oder ob Sie die volle EMR als Arbeitsmarktrente erhalten. Diese wäre immer auf ein paar Jahre befristet.
Lucyam 24.03.2022 | 19:47
Hallo, ich habe noch eine Frage, wieso kann mein AG einen Teilzeitarbeitsplatz ablehnen? Der AG hätte doch die Möglichkeit, aus 1 Arbeitsplatz 2 Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen... Gibt es nicht sogar ein Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz? Hat man als Schwerbehinderter mit 50 % GdB mehr Chancen? Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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