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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktrente

von Anke28.07.2022 | 05:20
431 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, guten Morgen. 1.) Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Arbeitsmarktrente? 2.) Unter welchen Voraussetzungen hat man jeweils Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente und die Arbeitsmarktrente? 3.) Wer zahlt die jeweilige Rente aus? Erwerbsminderungsrente = DRV? Arbeitsmarktrente = Jobcenter? Vorab vielen Dank für Ihre Antworten und einen angenehmen Start in den Tag. Anke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke,

Ihre Fragestellung ist für eine rechtliche korrekte Beantwortung in vertretbarer Länge für ein Forum zu komplex – trotzdem ein Versuch:

Grundsätzlich müssen neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein.

Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.

Wenn Sie mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, kommt für Sie die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage.

Für Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung drei bis weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, gilt der Teilzeitarbeitsmarkt grundsätzlich als verschlossen. Sie bekommen deshalb häufig auch die volle Erwerbsminderungsrente. Vielfach spricht man dann von einer Arbeitsmarktrente.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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22 Antworten

Schadeam 28.07.2022 | 07:48
Auch ich empfehle dass Sie sich zu 1) und 2) über den angegebenen Link oder die Hopepage der DRV schlau machen. Solche Fragen zu beantworten sprengt den Rahmen dieses Forums zu 3) Renten werden nie vom Jobcenter bezahlt, das ist immer Aufgabe der DRV Rentenansprüche zu prüfen, zu bewilligen oder abzulehnen. Das JC hat andere Aufgaben! Schönen Tag
Uschiam 28.07.2022 | 08:52
1. Eine Erwerbsminderungsrente wird aus medizinischen Gründen gewährt, bei einer Arbeitsmarktrente ist man nur teilweise erwerbsgemindert, erhält dennoch eine volle EM-Rente, weil zusätzlich die Lage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt wird (keine Teilzeitstelle vorhanden). 2.Die Leistungsfähigkeit muss für eine volle EM-Rente auf unter 3 Stunden täglich gesunken sein, bei der teilweisen EM-Rente unter 6 Stunden. 3. Die Rente wird von der Rentenversicherung gezahlt.
Uschi Ergänzungam 28.07.2022 | 08:57
Für den Fall dass die EM-Rente als Arbeitsmarktrente gewährt wird und diese niedrig ausfällt, bleibt man trotzdem dem Jobcenter zugeordnet.
Ankeam 28.07.2022 | 14:39
Hallo, guten Tag, besten Dank für alle Antworten (fühle mich super informiert) und einen schönen Nachmittag. Anke
Jürgenam 28.07.2022 | 18:31
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Das stimmt nicht! Bei mir hat das JC geprüft, ob Rentenansprüche bestehen. Die Prüfung erfolgte durch einen Amtsarzt. Ergebnis: Unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Auf Weisung des JC habe ich dann Rente bei der DRV beantragt und bekomme volle Erwerbsminderungsrente.
Kläusingam 28.07.2022 | 18:39
das ist immer Aufgabe der DRV Rentenansprüche zu prüfen, zu bewilligen oder abzulehnen. Das JC hat andere Aufgaben!
Das stimmt nicht! Bei mir hat das JC geprüft, ob Rentenansprüche bestehen. Die Prüfung erfolgte durch einen Amtsarzt. Ergebnis: Unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Auf Weisung des JC habe ich dann Rente bei der DRV beantragt und bekomme volle Erwerbsminderungsrente.
Eben, auch wenn das Jobcenter den Anstoß gegeben hat, lag die finale Entscheidung ja doch bei der Rentenversicherung. Wenn diese es anders beurteilt hätte, hätte Ihr Jobcenter noch so sehr im Kreis tanzen können, Sie hätten dann trotzdem keine Rente. Die Rentenversicherung ist zur gleichen Einschätzung wie der des Jobcenters gekommen,es kann aber auch anders sein!
Jürgenam 28.07.2022 | 20:42
Zitat von Kläusing anzeigenausblenden
Das stimmt nicht! Bei mir hat das JC geprüft, ob Rentenansprüche bestehen. Die Prüfung erfolgte durch einen Amtsarzt. Ergebnis: Unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Auf Weisung des JC habe ich dann Rente bei der DRV beantragt und bekomme volle Erwerbsminderungsrente.
Eben, auch wenn das Jobcenter den Anstoß gegeben hat, lag die finale Entscheidung ja doch bei der Rentenversicherung. Wenn diese es anders beurteilt hätte, hätte Ihr Jobcenter noch so sehr im Kreis tanzen können, Sie hätten dann trotzdem keine Rente. Die Rentenversicherung ist zur gleichen Einschätzung wie der des Jobcenters gekommen,es kann aber auch anders sein!
Die Untersuchung erfolgte durch einen AMTSARZT des Jobcenters. Der kennt die unter 3 Stunden Regelung für eine volle Erwerbsminderungsrente, die auch für die DRV VERBINDLICH ist. Daher konnte die DRV gar nicht anders entscheiden.
Kläusingam 28.07.2022 | 21:07
Zitat von Jürgen anzeigenausblenden
Die Untersuchung erfolgte durch einen AMTSARZT des Jobcenters. Der kennt die unter 3 Stunden Regelung für eine volle Erwerbsminderungsrente, die auch für die DRV VERBINDLICH ist. Daher konnte die DRV gar nicht anders entscheiden.
Glaube kann Berge versetzen, wenn Ihr Amtsarzt Sie für erwerbsgemindert hält und der Sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung nicht, was übrigens in der Praxis sehr häufig vorkommt, dann können Sie sich die amtsärztliche Einschätzung im Klo aufhängen! Bei Ihnen ist die Rentenversicherung zur gleichen Einschätzung gelangt, gut für Sie, aber verbindlich folgen muss die Rentenversicherung überhaupt nicht, auch wenn der Amtsarzt zehnmal die Regeln kennt. Über die Berentung entscheidet er trotzdem nicht!
Jürgenam 28.07.2022 | 21:14
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Die Untersuchung erfolgte durch einen AMTSARZT des Jobcenters. Der kennt die unter 3 Stunden Regelung für eine volle Erwerbsminderungsrente, die auch für die DRV VERBINDLICH ist. Daher konnte die DRV gar nicht anders entscheiden.
Es gibt allein in meinem Landkreis 100te von Hartz4lern bei denen der Arzt vom JC auf unter 3 Stunden beurteilt hat und deren Rente mit Pauken und Trompeten abgelehnt wurde (und das nicht aus versicherungsrechtlichen Gründen). Der Meinung des Arztes des JC kann der ärztliche Dienst der DRV sich anschließen, muss es aber nicht und tut es sehr oft auch nicht. Aber ich will Ihnen Ihren Glauben n icht nehmen - bin da tolerant.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DRV hundertfach gegen geltendes Recht verstösst und sich damit vermutlich strafbar machen würde.
Joachimam 28.07.2022 | 21:41
Zitat von Jürgen anzeigenausblenden
das ist immer Aufgabe der DRV Rentenansprüche zu prüfen, zu bewilligen oder abzulehnen. Das JC hat andere Aufgaben!
Das stimmt nicht! Bei mir hat das JC geprüft, ob Rentenansprüche bestehen. Die Prüfung erfolgte durch einen Amtsarzt. Ergebnis: Unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Auf Weisung des JC habe ich dann Rente bei der DRV beantragt und bekomme volle Erwerbsminderungsrente.
Eben, auch wenn das Jobcenter den Anstoß gegeben hat, lag die finale Entscheidung ja doch bei der Rentenversicherung. Wenn diese es anders beurteilt hätte, hätte Ihr Jobcenter noch so sehr im Kreis tanzen können, Sie hätten dann trotzdem keine Rente. Die Rentenversicherung ist zur gleichen Einschätzung wie der des Jobcenters gekommen,es kann aber auch anders sein!
Die Untersuchung erfolgte durch einen AMTSARZT des Jobcenters. Der kennt die unter 3 Stunden Regelung für eine volle Erwerbsminderungsrente, die auch für die DRV VERBINDLICH ist. Daher konnte die DRV gar nicht anders entscheiden.
Der Amtsarzt des Jobcenters kann nicht mal Leute in die Grundsicherung schicken, selbst dafür bemüht das Jobcenter die DRV zur Feststellung der Ewm.
Detlefam 28.07.2022 | 21:54
Die Ärzte bei der AfA oder dem Jobcenter sind eher für Tauglichkeitsfragen verantwortlich, als für EM-Rente. Wenn die Arbeitsvermittlung einen Job in der Säurefabrik hat und der Kunde sagt das kann ich gesundheitlich nicht, kommt der Amtsarzt ins Spiel. Dem erzählt der Kunde dann, was die Arbeitsvermittlung nichts angeht, dass er eine chronische Lungenkrankheit hat und der Arzt attestiert dann Untauglichkeit und der Kunde muss dann den Job nicht annehmen. Das ist eher das Täglichbrot der Amtsärzte.
Abschlägeam 28.07.2022 | 22:34
Zitat von Elke anzeigenausblenden
Das ist aber eine 'falsche' Herangehensweise. Denn egal, welche Zahl man Ihnen nennen würde (was sicherlich in irgendwelchen für sonst nichts nütze Statistiken steht), kommt dann der 50%0-Joker, weil SIE dann entweder unter zu Anteil A oder Anteil B fallen. Und haben was damit gewonnen?? Nüscht!! Wenn Sie und Ihre Ärzte meinen, Sie seien erwerbsgemindert, dann stellen Sie eigenständig einen Antrag bei der DRV. Und bis dann eine Entscheidung kommt (welche auch immer das sein wird kann man nicht vorhersagen) und beziehen weiterhin erst einmal ALG II. FALLS dann eine Erwerbsminderung festgestellt und entsprechend eine halbe oder volle EM-Rente bewilligt wird, dann kriegen die ohnehin erst mal ihr Geld zurück. Das Procedere erst einmal den Amtsarzt einzuschalten, kostet nur unnötig Zeit. Noch dürfen Sie selbst entscheiden, wenn erst einmal - später - das JC veranlasst, dass Sie Rente beantragen sollen, dann kann es schon sein, dass Sie versicherungsrechtliche Zeiten dadurch verloren haben, weil Zeiten von ALGII-Bezug nicht mit dazu gehören. Lassen Sie sich also besser noch von einer Beratungsstelle der DRV beraten (telefonisch/persönlich/Video-Chat) ob Ihre versicherungsrechtlichen Zeiten aktuell überhaupt ausreichen und können dort auch gleich den Antrag aus den dann gesundheitlichen Gründen stellen. Wo Sie Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden können Sie mit der Beratungstellensuche hier gleich rechts auf der Seite herausfinden. Viel Erfolg und alles Gute!
Elkeam 28.07.2022 | 22:16
Hallo, ich häng mich mal hier dran, wenn ich darf :-) An Experten-Antwort, KSC, Kläusing und jeden der sich auskennt: Ich habe im Forum gelesen, dass insgesamt 50% aller EM-Anträge abgelehnt werden. Wie viel Prozent der Anträge werden abgelehnt, bei denen ein "positives" Gutachten für EM-Rente eines Amtsarztes des Jobcenters vorliegt? Mein Hausarzt und meine Fachärzte haben mir empfohlen einen EM-Antrag zu stellen. Ich überlege, ob es sinnvoll ist, meinen kooperativen SB vom JC zu bitten, ein Gutachten beim Amtsarzt zu beauftragen. Würden unter 50% (vielleicht auch nur 20% oder 30%) dieser Anträge abgelehnt, würde ich meinen kooperativen SB vom JC bitten, ein Gutachten beim Amtsarzt zu beauftragen.
Abschlägeam 28.07.2022 | 22:35
korrektur: 50/50-Joker (nicht ! 50/0)
MITMam 28.07.2022 | 22:40
Statistiken darüber dürfte es nicht geben. Gefühlt werden Anträge auf Initiative des Jobcenters mit 08/15- Formulargutachten häufiger abgelehnt, als die die der Versicherte nach reiflicher Überlegung nach Rücksprache mit seinem Arzt stellt (was natürlich auch keine Garantie ist). Ich werde einfach das Gefühl nicht los, das die viele Ärzte des Jobcenter glauben nicht vermittelungsfähig ist das gleiche wie erwerbsgemindert. Dementsprechend skeptisch reagieren natürlich auch die DRV und im Falle des Falles später auch die Richter.
Schadeam 28.07.2022 | 23:06
Zitat von Jürgen anzeigenausblenden
Es gibt allein in meinem Landkreis 100te von Hartz4lern bei denen der Arzt vom JC auf unter 3 Stunden beurteilt hat und deren Rente mit Pauken und Trompeten abgelehnt wurde (und das nicht aus versicherungsrechtlichen Gründen). Der Meinung des Arztes des JC kann der ärztliche Dienst der DRV sich anschließen, muss es aber nicht und tut es sehr oft auch nicht. Aber ich will Ihnen Ihren Glauben n icht nehmen - bin da tolerant.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DRV hundertfach gegen geltendes Recht verstösst und sich damit vermutlich strafbar machen würde.
Wie kommen Sie zu einem Rechtsbruch? Wieso macht sich die DRV strafbar? Die sind doch nur nicht gleicher Meinung wie der Arzt des JC. und das ist doch nicht verboten, oder? Ist es strafbar wenn ein Arzt anderer Meinung ist wie ein anderer. Ich denke da verkennen Sie sowohl die Realitäten als auch das deutsche Rechtssystem.
Valzuunam 29.07.2022 | 06:45
Und vor allem: über das Vorliegen einer Erwerbsminderung entscheidet allein die DRV nach eigener Expertise. Die ist (in dieser Sache) weiß Gott nicht bei jedem Jobcenter/Amtsarzt vorhanden. Übrigens wird andersrum ein Schuh draus: dass Jobcenter ist an die Entscheidung der DRV gebunden, nicht umgekehrt. Selbst wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente nicht erfüllt sind muss das Jobcenter bei der DRV anfragen, um die Kunden in die Grundsicherung abschieben zu können. Wie MITM schon geschrieben hat: Die Jobcenter haben oft eine sehr fantasievolle Auffassung davon was EM bedeutet.
Big Babalooam 29.07.2022 | 08:45
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DRV hundertfach gegen geltendes Recht verstösst und sich damit vermutlich strafbar machen würde.
Geltendes Recht ist, dass über die Erwerbsminderung die RV befindet. Natürlich können andere Ärzte, egal ob Haus-oder Fachärzte oder auch der Amtsarzt, dieser Meinung sein und dem Patienten Befundmäßig unter die Arme greifen. Diese werden ja von der RV meist angefordert und fließen in die Entscheidung mit ein. Die Ärzte können für ihren Patienten argumentieren, aber entscheiden können sie nicht.
Schadeam 29.07.2022 | 10:25
Die Ärzte können für ihren Patienten argumentieren, aber entscheiden können sie nicht.
Das war früher, bei der alten Erwerbsunfähigkeitsrente, anders. Da konnte jeder Arzt den Patienten in die Frührente schicken. Ich weiß das, weil bspw. ein Arbeitskollege Anfang der 90er von unserer Betriebsärztin in die Frührente geschickt wurde.
Auch das dürfte wieder der Rubrik "Märchen" zuzuordnen sein - aber ist ja heute auch egal was in den frühen 90er Jahren war oder auch nicht, schönes WE
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