Hallo Anke,
Ihre Fragestellung ist für eine rechtliche korrekte Beantwortung in vertretbarer Länge für ein Forum zu komplex – trotzdem ein Versuch:
Grundsätzlich müssen neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
Wenn Sie mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, kommt für Sie die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage.
Für Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung drei bis weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, gilt der Teilzeitarbeitsmarkt grundsätzlich als verschlossen. Sie bekommen deshalb häufig auch die volle Erwerbsminderungsrente. Vielfach spricht man dann von einer Arbeitsmarktrente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung