Hallo GritPro,
ich gehe davon aus, dass es sich bei beiden Rentengewährungen jeweils um eine Arbeitsmarktrente gehandelt hat. D.h. es wurde bei Ihrem Mann ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden festgestellt. Übt ein Versicherter, dessen Leistungsvermögen noch 3 bis unter 6 Stunden beträgt, eine versicherungspflichtige Beschäftigung tatsächlich aus, tritt der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung erst mit Aufgabe dieser Beschäftigung ein. Eine befristete EM-Rente beginnt ab dem 7. Kalendermonat nach dem Leistungsfall, somit also ab dem 7. Kalendermonat nach Beschäftigungsende.
Daher gehe ich mit den mir vorliegenden Angaben davon aus, dass der Rentenbeginn korrekt bestimmt wurde
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung