Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit

von Rita07.03.2007 | 19:49
2466 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich erhalte seit einigen Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer. Ich kann im Bescheid keinen Zeitpunkt erkennen, wie lange ich die Erwerbsminderungsrente erhalte, lese nur auf unbestimmte Dauer. Können Sie mir sagen, was "unbestimmte Dauer" bedeutet, wann ich wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss und wann ich wieder zum Gutaxhter muss? Ich werde im September 55Jahre alt und bekam vorher eine Erwerbsminderungsrente für 2Jahre. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Rita,

den Ausführungen von Bernhard und Amadé ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

5 Antworten

Bernhardam 07.03.2007 | 20:09
Die Erwerbsminderungsrente auf Dauer wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres von Amts wegen (also automatisch) in eine Altersrente umgewandelt. Einen Weiterbewilligungsantrag müssen Sie überhaupt nicht mehr stellen, und zum Gutachter müssen Sie sehr wahrscheinlich auch nicht mehr, garantiert ist das aber nicht.
Amadéam 07.03.2007 | 21:07
Ergänzend zu den Ausführungen von Bernhard: Die Erwerbminderungsrente wird zwar nach Vollendung des 65. Lebensjahres von Amts wegen in die Regelaltersrente umgewandelt. Es wird Ihnen aber kurz vor Vollendung des 65. Lebensjahres vom Rentenversicherungsträger noch ein kleiner Fragebogen zugesandt, der vollständig auszufüllen und an diesem zurückzusenden ist. Aber keine Angst, dieser ist nicht so umfangreich wie ein Rentenantrag. Sollten Sie damit nicht klar kommen, einfach einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihre Rentenversicherungsträgers vereinbaren oder wenden Sie sich an einen Versichertenältesten/Versichertenberater der Gesetzlichen Rentenversicherung. Beratungsstellen – siehe auf dieser Seite unter „Service“.
Geileram 08.03.2007 | 07:21
Sie werden sicher wieder sehr intensiv begutachtet werden. In Zeiten leerer Kassen müssen in kürzeren Abständen erneut Untersuchungen durchgeführt werden. Das sollte Sie nicht beunruhigen, vielleicht finden Sie sogar wieder einen geigneten Arbeitsplatz, und wenn der Fall eintreten sollte, das der Gutachter zu der Entscheidung gelangt, Sie sind belastbar und können einer Tätigkeit nachgehen, freuen Sie sich doch. Es ist doch ein Geschenk gesund zu sein. Ihr Geiler
berndam 08.03.2007 | 10:15
Oh Oh sind Sie ein A........... !!!!!!!!
Ritaam 08.03.2007 | 14:27
Ich möchte mich bei Euch sehr herzlich bedanken für euere Hilfe. Kuss Rita
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026