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Erwerbsminderungsrente auf Zeit

von MM17.06.2007 | 17:33
1632 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit. In dem Gutachten steht aber, dass die Behinderung irreparabel ist, und demzufolge die Rente nicht zeitlich begrenzt ist. Wie soll man sich hier verhalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, MM,

grundsätzlich geben wir den Ausführungen von "bekíss" Recht: Der Normalfall einer Erwerbsminderungsrente ist die Zeitrente.

Nur ausnahmsweise, wenn sich der Gesundheitszustand auch nach Prüfung und Bewertung der Gutachten in einer "Gesamtschau" durch unsere ärztlichen Sachverständigen vorauss. nicht mehr bessern wird, bewilligt die Rentenversicherung eine Rente auf Dauer.

5 Antworten

Antoniusam 17.06.2007 | 17:38
Meine Gehbehinderung ist ebenfalls unheilbar. Trotzdem muß ich meinen Schwerbehindertenausweis alle fünf Jahre verlängern lassen. In Ihrem Fall hat nunmal der Obergutachter Ihres RV-Trägers das letzte Wort und nicht der Gutachter, der Sie untersucht hat. Der kann nur eine Empfehlung aussprechen, mehr nicht !
MMam 17.06.2007 | 18:04
Das bedeutet, dass der Gesundheitszustand des Probanden einfach ignoriert wird? Hier sollte man doch widersprechen.
bekissam 17.06.2007 | 23:14
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
lotscheram 17.06.2007 | 23:13
MM, leider widersprechen sich Ihre Angaben. a) ich bekomme eine Ewmdrg-Rente auf Zeit, b) ... dass die Behinderung irreparabel ist , und demzufolge die Rente nicht zeitlich begrenzt ist. Sicher wollten Sie sagen, dass sie auf Grund des Gutachtens nicht hätte zeitlich begrenzt werden dürfen, nehme ich an. Unabhängig davon ob voll oder nur teilweise Erbwerbsgemindert, die Standpunkte von Gutachtern, Hausärzten etc. befinden sich eher selten in Übereinstimmung mit denen der DRV-Bund, wo man wohl die Hoffnung nicht aufgibt, das sich früher oder später vielleicht doch noch etwas ändern kann, was oft ja tatsächlich auch so ist. Sie haben aber trotzdem das Recht gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, dann nimmt das Geschehen seinen Lauf.
MMam 18.06.2007 | 10:53
@lotscher Genau so ist es, habe mich da wohl ein wenig unklar ausgedrückt. Danke allen!
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