Hallo, MM,
grundsätzlich geben wir den Ausführungen von "bekíss" Recht: Der Normalfall einer Erwerbsminderungsrente ist die Zeitrente.
Nur ausnahmsweise, wenn sich der Gesundheitszustand auch nach Prüfung und Bewertung der Gutachten in einer "Gesamtschau" durch unsere ärztlichen Sachverständigen vorauss. nicht mehr bessern wird, bewilligt die Rentenversicherung eine Rente auf Dauer.