1.Da Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, ist in dieser Rente eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vorhanden. Diese Zurechnungszeit würde dann mit mit einer Pflichtbeitragszeit zusammentreffen - falls Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Aufgrund eines 400 Euro-Jobs - mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit entsteht ca. ein monatlicher Rentenanspruch von 4 Euro. In der Regel wird es so sein, dass die Zurechnungszeit höher bewertet worden ist. Auf eine Aufstockung (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) sollte daher verzichtet werden.
2. Sie sollten jedoch eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, dann kann eine gezielte Beratung anhand Ihres Rentenbescheides erfolgen.