Hallo,
Das Europarecht, also die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 finden für Drittstaatsangehörige Anwendung, wenn die beteiligten Staaten die "Drittstaatsverordnung", VO (EG) Nr. 1231/2010 angenommen haben.
Für die Schweiz trifft dies leider nicht zu. Deshalb können die in Deutschland und der Schweiz zurückgelegten Zeiten nicht zusammengerechnet werden, wenn die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung