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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz

von Reno4422.04.2025 | 10:41
281 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe über 20 Jahre in Deutschland gearbeitet. Von 2010 bis 2019 habe ich nicht mehr gearbeitet, weil ich unter starke Depressionen litt. Habe auch nirgendwo Finanzielle Unterstützung geholt.Damals haben meine Eltern mich unterstützt. 2020 bin in die Türkei gegangen und dort 3 Jahre gelebt. Seit 2023 bin ich in der Schweiz 2024 habe ich eine Invaliditätsrente beantragt die abgelehnt wurde aufgrund der fehlenden mindest Vertragszeit von 3 Jahren. Obwohl ich in Deutschland über 20 Jahren gearbeitet habe hat die Schweiz die Arbeitsjahre in der Schweiz nicht berücksichtigt. Mit der Begründung ich wäre eine Drittstaatsangehörige. Meine Frage ist greifen die Verordnungen des Europa-Rechts nicht die Staatsangehörigkeit die nur in EU gearbeitet haben? Bis zur 2022 hatte ich die deutsche Staatsangehörigkeit die ich verloren habe, weil ich wieder die Türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen habe. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Das Europarecht, also die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 finden für Drittstaatsangehörige Anwendung, wenn die beteiligten Staaten die "Drittstaatsverordnung", VO (EG) Nr. 1231/2010 angenommen haben.

Für die Schweiz trifft dies leider nicht zu. Deshalb können die in Deutschland und der Schweiz zurückgelegten Zeiten nicht zusammengerechnet werden, wenn die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 22.04.2025 | 11:13
Für Türken gilt das bilateraleAbkommen, das die Schweiz und die EU geschlossen haben nicht. Da war der Wechsel der Staatsangehörigkeit wohl ein Eigentor. Aber: eine Schweizer IV Rente aus einem Jahr dort, hätte Sie wohl auch nicht gerettet und eine deutsche EM Rente dürfte wegen der Lücke ab 2010 wohl auch nicht realisierbar sei.
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