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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, Ausnahmen bei Zahlungsbeginn?

von Ahnungslos21.08.2011 | 18:40
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6 Antworten

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Ich habe den Rentenbescheid bekommen. Jetzt bin ich irritiert, weil viele Leute und auch das Internet sagten, dass man die Erwerbsminderungsrente erst sieben Monate nach dem Eintreten der Erwerbsminderung bekommt. Es ist eigentlich eine positive Überraschung. Aber trotzdem möchte ich nachfragen, nicht, dass ich nachher wieder etwas zurückzahlen muss. Im Internet habe ich gelesen: „Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten (Befristung 3 Jahre) gewährt. Sie können wiederholt werden. Leistungen werden ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung gezahlt.“ Aber meine Rente beginnt gleich mit dem Antrag, nicht erst sieben Monate später: Den Antrag habe ich Anfang Oktober 2010 gestellt. Das Datum vom Antrag wurde als Beginn der vollen Erwerbsminderung festgelegt, ist also nicht früher. Die Rentenzahlung beginnt im Oktober 2010. Ab 30.09.2011 bekomme ich die Rente dann regelmäßig überwiesen und ich bekomme auch noch die Zahlungen für ein ganzes Jahr, also Oktober 2010 bis August 2011. In meinem Bescheid steht auch nichts von diesen drei Jahren, sondern, dass sie höchstens bis zur normalen Rente läuft. Habe ich etwas falsch verstanden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie erhalten eine unbefristete (bis zur Regelaltersgrenze) EM-RT, und diese wird von Anfang (Leistungsfall) an gezahlt.

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5 Antworten

Ahnungslosam 21.08.2011 | 18:44
Oh, ich habe einen kleinen Fehler gemacht. Die erste Zahlung ist dann am 30. September 2011 also nicht im Oktober 2011.
Ahnungslosam 21.08.2011 | 22:05
Danke für die Auskunft. Und wie sieht es mit diesen sieben Monaten Leerlauf nach dem Beginn der Erwerbsminderung aus, gibt es da auch Ausnahmen?
nuam 21.08.2011 | 21:52
Das ist sicher die berühmtze Ausnahme von der Regel, nämlich eine UNBEFRISTETE EM-Rente - bei der kann das sein.
Ahnungslosam 21.08.2011 | 23:00
Vielen Dank, das ist sehr beruhigend.
Igoram 21.08.2011 | 22:45
Bei einer Rente, die gleich auf Dauer gewährt wird, bekommt man das Geld ohne diese Wartezeit von 7 Monaten. Also von Anbeginn, wenn die EM festgestellt wurde. Freuen Sie sich, es ist alles o.k. :-))
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